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Kamin stilllegen - Kosten, Regeln und sichere Vorgehensweise

Steven Barth

Steven Barth

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17. Juli 2026

Älterer Mann sitzt vor einem brennenden Kaminofen. Die Idee, den Kamin stilllegen, kommt auf, wenn man ihn nicht mehr braucht.

Ein Kamin, der dauerhaft nicht mehr genutzt wird, verschwindet nicht automatisch aus den Unterlagen des Schornsteinfegers. Ich zeige, worin der Unterschied zwischen vorübergehendem Nichtbenutzen und einer echten Stilllegung liegt, wie der Schornstein sicher verschlossen wird, welche Meldungen nötig sind und mit welchen Kosten Eigentümer in Deutschland rechnen sollten.

Die sichere Stilllegung beginnt mit dem Schornstein und endet mit der schriftlichen Abmeldung

  • Bezirksschornsteinfeger informieren, bevor Anschluss oder Schornstein verändert werden.
  • Für eine dauerhafte Stilllegung braucht die Anschlussöffnung einen dichten Verschluss aus nicht brennbarem Material.
  • Nur keinen Brennstoff mehr einzulegen reicht in der Regel nicht aus.
  • Die Kosten liegen bei einer einfachen Lösung oft bei 200 bis 600 Euro, ein kompletter Rückbau kann deutlich teurer werden.
  • Bei gemeinsam genutzten Schornsteinzügen ist eine Stilllegung nicht ohne Prüfung möglich.

Wie lässt sich ein Kamin stilllegen?

Mit der Stilllegung ist normalerweise gemeint, dass eine Feuerstätte dauerhaft außer Betrieb gesetzt wird. Fachleute sprechen von einer Feuerstätte, wenn sie aus Kaminofen, Kamineinsatz oder offenem Kamin, Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlage besteht.

Ich unterscheide dabei klar zwischen zwei Fällen. Bei einer vorübergehenden Nichtbenutzung bleibt die Anlage grundsätzlich betriebsbereit. Bei der dauerhaften Stilllegung wird der Anschluss so verschlossen, dass eine Nutzung nicht mehr vorgesehen ist und die Anlage aus der Kehr- und Überwachungspflicht herausfallen kann.

Das ist mehr als eine Formalität. Ein lose eingesetzter Deckel, ein Stück Pappe oder lediglich ein Hinweis am Ofen verhindert weder Zugluft noch eine mögliche Abgasbelastung. Außerdem kann der Bezirksschornsteinfeger die Anlage weiterhin als betriebsbereit ansehen, wenn der Anschluss nicht fachgerecht verschlossen wurde.

Welche Meldungen und Regeln gelten in Deutschland?

Eigentümer müssen die dauerhafte Stilllegung einer kehr- oder überprüfungspflichtigen Anlage dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitteilen. In die Nachricht gehören idealerweise die Adresse, die Bezeichnung der Feuerstätte, das Datum der Außerbetriebnahme und eine kurze Beschreibung der ausgeführten Arbeiten.

Nach der Kehr- und Überprüfungsordnung entfällt die entsprechende Pflicht nur, wenn die Anschlussöffnungen dicht und mit nicht brennbaren Verschlüssen versehen sind. Bei gasbetriebenen Feuerstätten muss zusätzlich die Gaszufuhr dauerhaft unterbrochen werden. Ein zugedrehter Gerätehahn allein ist dafür nicht automatisch ausreichend.

Je nach Kommune kann zusätzlich eine Anzeige bei der zuständigen Immissionsschutz- oder Baubehörde verlangt werden. Ich empfehle deshalb, den Bezirksschornsteinfeger nach dem örtlichen Verfahren zu fragen. Manche Gemeinden stellen dafür ein eigenes Formular bereit, andere akzeptieren die schriftliche Mitteilung direkt beim Schornsteinfeger.

Was gilt bei alten Kaminöfen?

Bei alten Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten die Übergangsregelungen der 1. BImSchV. Für Geräte mit Typenschilddatum vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 endete die letzte Frist zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme am 31. Dezember 2024, sofern kein ausreichender Nachweis über die Grenzwerte vorlag.

Das bedeutet nicht, dass jeder ältere Ofen automatisch ausgebaut werden muss. Ausnahmen und Nachweise sind möglich. Wer das Gerät nicht mehr benötigt, sollte die dauerhafte Stilllegung sauber dokumentieren lassen. So bleibt später nachvollziehbar, dass der Ofen nicht einfach unerlaubt weiterbetrieben wird.

So läuft die Stilllegung Schritt für Schritt ab

1. Schornsteinfeger zuerst einbinden

Vor dem Ausbau prüfe ich zuerst, ob der Schornsteinzug ausschließlich zu dieser Feuerstätte gehört. Bei einer Mehrfachbelegung nutzen mehrere Öfen denselben Schornstein. Dann darf eine Öffnung nicht einfach verschlossen werden, ohne die übrigen Anschlüsse und die Strömungsverhältnisse zu berücksichtigen.

Auch in einem Mehrfamilienhaus ist Vorsicht nötig. Der Schornstein kann Gemeinschaftseigentum sein, selbst wenn sich der Ofen in einer einzelnen Wohnung befindet. In diesem Fall sollten Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung oder Vermieter vor baulichen Arbeiten einbezogen werden.

2. Feuerstätte außer Betrieb nehmen

Der Ofen muss vollständig abkühlen. Danach werden Asche und Brennstoffreste entfernt, bevor das Rauchrohr gelöst wird. Einen schweren Kaminofen würde ich nicht allein bewegen, weil Geräte mit Verkleidung schnell 100 Kilogramm und mehr wiegen können.

Bei Gasgeräten gehört die Trennung der Gasleitung in die Hände eines zugelassenen Fachbetriebs. Auch elektrische Komponenten, Außenluftleitungen oder fest eingebaute Kamineinsätze sollten nicht ohne Prüfung herausgebrochen werden. Besonders bei gemauerten Anlagen kann der Rückbau die angrenzende Konstruktion oder den Brandschutz beeinflussen.

3. Anschlussöffnung fachgerecht verschließen

Nach dem Entfernen des Rauchrohrs wird die Öffnung am Schornstein dauerhaft verschlossen. Dafür kommen geeignete nicht brennbare Materialien wie Mauerwerk oder ein passender Metallverschluss infrage. Der Verschluss muss dicht, stabil und für die Feuerwiderstandsdauer der Abgasanlage geeignet sein.

Montageschaum, Holz, Kunststoff oder Gipskarton sind an dieser Stelle keine fachgerechte Lösung. Sie mögen die Wand optisch schließen, erfüllen aber nicht automatisch die brandschutztechnischen Anforderungen. Erst danach sollte die Oberfläche verputzt und gegebenenfalls gestrichen werden.

4. Schornsteinkopf und Feuchtigkeit prüfen

Der Schornstein selbst muss nicht in jedem Fall abgetragen werden. Bleibt er im Gebäude bestehen, sollte der Schornsteinkopf vor Regen und Schnee geschützt werden. Die konkrete Abdeckung muss jedoch zum Aufbau des Schornsteins passen, denn ein blindes, vollständig luftdichtes Verschließen kann Feuchteprobleme begünstigen.

Ich würde den oberen Abschluss deshalb nicht nach einer pauschalen Internetlösung ausführen lassen. Der Bezirksschornsteinfeger oder ein qualifizierter Schornsteinbau-Fachbetrieb kann festlegen, ob eine hinterlüftete Abdeckung, ein geeigneter Deckel oder eine andere Lösung sinnvoll ist.

Lesen Sie auch: Rauchrohranschluss sicher verschließen - so geht es fachgerecht

5. Stilllegung bestätigen lassen

Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Bezirksschornsteinfeger die Mitteilung, idealerweise mit Fotos oder einer Bestätigung des ausführenden Betriebs. Die Unterlagen sollten dauerhaft aufbewahrt werden, besonders bei einem späteren Verkauf.

Eine Wiederinbetriebnahme ist nicht einfach durch das Entfernen des Verschlusses erlaubt. Vor dem ersten Feuer muss die Anlage erneut geprüft werden. Je nach Alter und Umbau kann sie dabei als neue oder wesentlich geänderte Feuerstätte behandelt werden und aktuelle Anforderungen erfüllen müssen.

Welche Kosten entstehen bei der Stilllegung?

Die Preise hängen stark davon ab, ob nur ein freistehender Ofen entfernt oder ein gemauerter Kamin vollständig zurückgebaut wird. Die folgenden Werte sind deshalb als realistische Orientierung zu verstehen, nicht als bundesweit verbindliche Gebühren.

Maßnahme Typischer Kostenrahmen Was meist enthalten ist
Schriftliche Abmeldung und Prüfung etwa 30 bis 80 Euro Mitteilung, Termin und Kontrolle je nach Aufwand
Freistehenden Kaminofen ausbauen etwa 100 bis 300 Euro Demontage von Ofen und Rauchrohr, ohne größere Wandarbeiten
Anschluss dauerhaft verschließen etwa 150 bis 400 Euro Geeigneter Verschluss, Montage und einfache Nacharbeiten
Öffnung verputzen und Oberfläche herstellen etwa 100 bis 500 Euro Putz-, Maler- und gegebenenfalls Bodenarbeiten
Schornstein über Dach oder im Gebäude zurückbauen ab etwa 1.500 Euro Rückbau, Gerüst, Dachabdichtung und Entsorgung nach Umfang

Für eine einfache Stilllegung eines freistehenden Ofens mit verschlossenem Anschluss sind 200 bis 600 Euro häufig eine plausible Größenordnung. Muss dagegen ein Kachelofen geöffnet, Schamotte entfernt oder der Schornstein über mehrere Geschosse abgetragen werden, können die Kosten schnell mehrere tausend Euro erreichen.

Ich würde mir vorab zwei getrennte Positionen anbieten lassen. Erstens die technische Stilllegung einschließlich Verschluss und Bestätigung, zweitens optionale Schönheitsarbeiten wie Bodenreparatur, Verputzen oder Streichen. So wird sichtbar, was sicherheitsbedingt nötig ist und was nur der Optik dient.

Diese Fehler verursachen später die meisten Probleme

  • Nur den Ofen nicht mehr benutzen. Solange der Anschluss offen oder nicht dauerhaft verschlossen ist, kann die Anlage weiterhin als betriebsbereit gelten.
  • Den Schornstein einfach ausschäumen oder verfüllen. Dadurch können Brandschutz, Feuchtehaushalt und spätere Prüfungen problematisch werden.
  • Die Meldung vergessen. Ohne schriftliche Abmeldung können weiterhin Kehr- oder Überprüfungsarbeiten angesetzt werden.
  • Einen gemeinsam genutzten Zug verschließen. Das kann andere Feuerstätten beeinträchtigen und ist ohne Prüfung unzulässig.
  • Die spätere Nutzung nicht mitdenken. Wer den Schacht später für Leitungen verwenden möchte, muss Brandschutz, Zugänglichkeit und die jeweiligen Installationsregeln beachten.

Ein häufiger Irrtum betrifft außerdem die Schornsteinmündung. Die Anschlussöffnung im Wohnraum muss für die dauerhafte Stilllegung dicht verschlossen werden. Für den oberen Schornsteinabschluss geht es zusätzlich um Witterungsschutz und einen schadensfreien Feuchtehaushalt. Beides ist nicht automatisch dieselbe bauliche Maßnahme.

Wann sich ein Rückbau lohnt und wann der Schornstein bleiben kann

Ein vollständiger Rückbau lohnt sich vor allem, wenn der Schornstein beschädigt ist, viel Wohnfläche beansprucht oder ohnehin eine Dachsanierung ansteht. In vielen Häusern ist es wirtschaftlicher, den Schacht stehen zu lassen und nur den Anschluss fachgerecht stillzulegen.

Ein bestehender Schornstein kann unter Umständen später wieder genutzt werden. Dafür braucht es jedoch eine erneute Prüfung und möglicherweise eine Sanierung, etwa mit einem passenden Innenrohr. Die alte Zulassung des früheren Kaminofens lässt sich nicht einfach auf ein neues Gerät übertragen.

Meine praktische Empfehlung lautet daher, vor dem Ausbau drei Dinge schriftlich zu klären. Ist die Stilllegung dauerhaft oder nur vorübergehend geplant? Wird der Schornstein von weiteren Feuerstätten genutzt? Und soll der Schacht später für eine andere technische Aufgabe erhalten bleiben?

Ein sauber verschlossener Kaminanschluss spart später Ärger

Wer die Feuerstätte nicht mehr benötigt, sollte den Vorgang als technische und formale Aufgabe behandeln. Bezirksschornsteinfeger informieren, Anschlussöffnung brandsicher verschließen, Schornsteinkopf gegen Feuchte schützen und die Bestätigung aufbewahren bilden die entscheidende Reihenfolge.

Der Schornstein muss dabei nicht automatisch aus dem Haus verschwinden. Oft genügt eine fachgerechte Stilllegung des Anschlusses. Gerade bei älteren Öfen ist das eine klare und meist kostengünstige Lösung, solange die örtlichen Vorgaben, der Brandschutz und eine mögliche Mehrfachbelegung berücksichtigt werden.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Bei einer vorübergehenden Nichtbenutzung bleibt die Feuerstätte grundsätzlich betriebsbereit. Bei einer dauerhaften Stilllegung wird die Anschlussöffnung dicht und mit nicht brennbarem Material verschlossen, sodass eine Nutzung nicht mehr vorgesehen ist.

Die dauerhafte Stilllegung einer kehr- oder überprüfungspflichtigen Anlage sollte unverzüglich schriftlich oder elektronisch gemeldet werden. Sinnvoll sind Adresse, Bezeichnung der Feuerstätte, Datum der Außerbetriebnahme und eine kurze Beschreibung der Arbeiten.

Nein. Bei einer Mehrfachbelegung müssen die übrigen Anschlüsse und die Strömungsverhältnisse geprüft werden. Auch in Mehrfamilienhäusern können Schornsteine Gemeinschaftseigentum sein, weshalb Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung oder Vermieter einzubeziehen sind.

Für die einfache Stilllegung eines freistehenden Ofens mit verschlossenem Anschluss sind häufig etwa 200 bis 600 Euro realistisch. Ein vollständiger Rückbau des Schornsteins beginnt bei ungefähr 1.500 Euro und kann je nach Umfang mehrere tausend Euro kosten.
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Autor Steven Barth
Steven Barth
Mein Name ist Steven Barth und seit 7 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Kaminöfen, Schornstein und Heiztechnik. Diese Leidenschaft für effiziente und gemütliche Wärme hat mich schon früh gepackt, und ich finde es faszinierend, wie viel Wissen und Technik hinter einem gut funktionierenden Heizsystem steckt. Auf ofenhaus-thaleischweiler.de teile ich mein Wissen, indem ich komplexe Sachverhalte verständlich aufbereite, aktuelle Trends beleuchte und Ihnen helfe, die richtige Entscheidung für Ihr Zuhause zu treffen. Mein Ziel ist es, Ihnen stets fundierte und nachvollziehbare Informationen zu liefern, damit Sie sich sicher und gut informiert fühlen.
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