Die 65-Prozent-Regel ist seit Juli 2026 nicht mehr der allgemeine Maßstab
- 65 Prozent bezogen sich früher auf die bereitgestellte Wärme, nicht auf den Strommix.
- Die frühere Vorgabe galt grundsätzlich nur beim Einbau einer neuen Heizung.
- Seit dem 29. Juli 2026 entfällt die pauschale Pflicht durch das Gebäudemodernisierungsgesetz.
- Neue Gas- und Ölheizungen bleiben möglich, müssen aber künftig eine Biotreppe bei den Brennstoffen berücksichtigen.
- Ein gewöhnlicher Kaminofen erfüllt oder ersetzt nicht automatisch die Wärmeversorgung eines ganzen Gebäudes.
Was die 65-Prozent-Angabe tatsächlich bezeichnete
Die frühere Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz verlangte, dass eine neu eingebaute Heizungsanlage mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Bei einem rechnerischen Wärmebedarf von 10.000 Kilowattstunden mussten also mindestens 6.500 Kilowattstunden aus einer entsprechenden Quelle stammen.
Gemeint war damit nicht, dass 65 Prozent des gesamten Stroms im Haushalt erneuerbar sein mussten. Auch der Brennstoff musste nicht zwingend zu 65 Prozent aus Holz, Biogas oder einem anderen erneuerbaren Energieträger bestehen. Entscheidend war der Anteil an der nutzbaren Wärme der Heizungsanlage.
Die Regelung betraf vor allem den Neueinbau. Eine bestehende Heizung durfte weiterlaufen und bei einem Defekt grundsätzlich repariert werden. Genau diese Unterscheidung wurde in der öffentlichen Diskussion oft übersehen, was bei Eigentümern unnötige Unsicherheit ausgelöst hat.
Was seit dem 29. Juli 2026 rechtlich gilt
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die einheitliche 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen entfallen. Eigentümer können wieder freier zwischen Wärmepumpe, Wärmenetz, Hybridheizung, Biomasse, Gas und Öl wählen. Das bestätigt auch die Bundesregierung in ihrer aktuellen Darstellung der Gesetzesänderung.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Heiztechnik völlig ohne weitere Vorgaben eingebaut werden darf. Baurecht, Brandschutz, Emissionsschutz, Schornsteinanforderungen und örtliche Anschlussregeln bleiben relevant. Die kommunale Wärmeplanung kann außerdem wichtige Hinweise geben, ob in absehbarer Zeit ein Wärmenetz verfügbar wird.
Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen kommt zusätzlich die sogenannte Biotreppe hinzu. Nach den beschlossenen Regelungen soll der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029 schrittweise steigen. Vorgesehen sind 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ab 2045 müssen Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein. Der Deutsche Bundestag hat die entsprechende Novelle im Juli 2026 beschlossen.
| Zeitraum | Wichtige Vorgabe | Bedeutung für Eigentümer |
|---|---|---|
| Bis 28. Juli 2026 | Frühere 65-Prozent-Regel | Neue Heizungen mussten je nach Gebäude und Standort erneuerbare Wärme einbinden. |
| Ab 29. Juli 2026 | Freie Heizungswahl | Auch neue Gas- und Ölheizungen sind grundsätzlich wieder möglich. |
| Ab 2029 | Biotreppe | Neue fossile Heizungen müssen steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. |
| Ab 2045 | Klimaneutrale Brennstoffe | Heizungsbrennstoffe sollen vollständig klimaneutral sein. |

Welche Heizsysteme die frühere Vorgabe erfüllen konnten
Unter der früheren Regel war die Auswahl grundsätzlich technologieoffen. Entscheidend war nicht das Etikett der Anlage, sondern ob sie die gesetzlichen Anforderungen nachweisbar erfüllte. In der Praxis waren einige Lösungen deutlich einfacher einzuordnen als andere.
| Heiztechnik | Einordnung unter der früheren Regel |
|---|---|
| Wärmepumpe | Galt bei vollständiger Versorgung des Gebäudes in der Regel als Erfüllungsoption. Die Effizienz hängt stark von Heizflächen, Dämmung und Vorlauftemperatur ab. |
| Wärmenetz | Ein Anschluss konnte die Vorgabe erfüllen, wenn das Netz die gesetzlichen Anforderungen einhielt. |
| Pellet- oder Holzheizung | Biomasse konnte angerechnet werden. Brennstoffqualität, Anlagentechnik und Emissionsgrenzwerte blieben wichtig. |
| Solarthermie | Eine thermische Solaranlage konnte beitragen, reichte allein aber nicht bei jedem Gebäude aus. |
| Hybridheizung | Eine Kombination aus Wärmepumpe und Gas- oder Biomassekessel konnte rechnerisch den erforderlichen Anteil erreichen. |
Gerade beim Kaminofen liegt ein häufiger Denkfehler. Ein raumluftabhängiger Ofen im Wohnzimmer, der nur einen Teil des Hauses erwärmt, ist nicht automatisch eine vollständige Heizungsanlage für das Gebäude. Ein wasserführender Kaminofen mit Pufferspeicher kann dagegen in ein Gesamtsystem eingebunden werden. Ob das sinnvoll oder rechtlich ausreichend ist, hängt von der Wärmeverteilung und der konkreten Auslegung ab.
Was beim Heizungstausch 2026 praktisch geprüft werden sollte
Die weggefallene 65-Prozent-Pflicht macht die Entscheidung freier, aber nicht einfacher. Ich würde die Auswahl deshalb nicht allein am Anschaffungspreis festmachen. Eine Heizung begleitet ein Gebäude oft 15 bis 25 Jahre, und in diesem Zeitraum zählen Brennstoffverfügbarkeit, Wartung, Strom- oder Gaspreise und der bauliche Zustand mindestens genauso stark.
- Einbaudatum und Rechtslage klären. Bei Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung eingebaut wurden, können Übergangs- oder Nachweispflichten gelten.
- Den Wärmebedarf berechnen lassen. Eine Heizlastberechnung zeigt, ob eine Wärmepumpe, ein Ofen, ein Hybridkonzept oder ein anderer Wärmeerzeuger zum Gebäude passt.
- Die Gesamtanlage betrachten. Heizflächen, Pufferspeicher, Warmwasserbereitung, Schornstein und Regelung müssen zusammenarbeiten. Ein einzelnes Gerät löst selten alle Probleme.
- Örtliche Pläne prüfen. Ein geplanter Fernwärmeanschluss kann eine Investition in einen neuen Kessel wirtschaftlich verändern.
- Folgekosten vergleichen. Bei Gas und Öl sind nicht nur der aktuelle Tarif, sondern auch die künftige Biotreppe und die Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe entscheidend.
Die beste Entscheidung beginnt nicht bei der Prozentzahl
Die Frage nach 65 Prozent stammt aus einer inzwischen abgelösten Regelung. Ursprünglich ging es um den Anteil erneuerbarer oder unvermeidbarer Wärme in einer neu eingebauten Heizungsanlage. Seit Juli 2026 gibt es diese pauschale Vorgabe nicht mehr, trotzdem bleiben klimafreundliche Technik, niedrige Betriebskosten und eine gute Gebäudeeignung die vernünftigsten Kriterien.
Mein praktischer Rat lautet deshalb, zuerst den Wärmebedarf und die vorhandene Infrastruktur zu prüfen und erst danach über Wärmepumpe, Wärmenetz, Biomasse, Kaminofen, Gas oder Öl zu entscheiden. Wer nur auf die gesetzliche Mindestanforderung schaut, übersieht leicht die wichtigere Frage, welche Lösung im eigenen Haus dauerhaft zuverlässig und bezahlbar funktioniert.