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BImSchV Stufe 2 für Kaminöfen - was jetzt gilt

Hans-Otto Berger

Hans-Otto Berger

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17. August 2026

Moderner Kaminofen mit sichtbarem Feuer, erfüllt BIMSCHV Stufe 2. Gemütliches Ambiente im Wohnraum.

Ein Kaminofen kann noch heute betrieben werden und trotzdem gegen geltende Emissionsvorschriften verstoßen. Entscheidend sind das Baujahr, der Nachweis auf dem Prüfstand, die verwendeten Brennstoffe und die Frage, ob es sich um eine neue oder bestehende Feuerstätte handelt. Ich zeige, was die zweite Stufe der 1. BImSchV für Kaminöfen, Kachelöfen und Festbrennstoffkessel bedeutet und worauf Eigentümer im Jahr 2026 praktisch achten müssen.

Die zweite Stufe legt strengere Emissionsgrenzen für neue Feuerstätten fest

  • Neue Kaminöfen müssen in der Regel einen Prüfstandsnachweis für die zweite Stufe vorlegen.
  • Für typische Raumheizer gelten höchstens 0,04 g/m³ Staub und 1,25 g/m³ CO.
  • Alte Öfen aus den Baujahren 1995 bis 2010 mussten spätestens bis 31. Dezember 2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden.
  • Offene Kamine, Grundöfen und bestimmte historische Anlagen sind von Teilen der Übergangsregelung ausgenommen.
  • Vor dem Kauf sollte immer der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eingebunden werden.

Was die 2. Stufe der 1. BImSchV regelt

Die 1. BImSchV ist die deutsche Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Sie regelt unter anderem, welche Staub- und Kohlenmonoxidgrenzen für Holzöfen, Pelletöfen und Heizkessel gelten. Die zweite Stufe ist dabei kein eigenes Gesetz, sondern ein verschärftes Anforderungsniveau innerhalb dieser Verordnung.

Für die Praxis muss ich zwischen zwei Anlagentypen unterscheiden. Ein klassischer Kaminofen beheizt vor allem den Aufstellraum und gilt als Einzelraumfeuerungsanlage. Ein Scheitholzkessel oder ein wasserführender Ofen, der mehrere Räume über ein Heizsystem versorgt, fällt dagegen unter die Vorschriften für Feuerungsanlagen mit höherer beziehungsweise zentraler Heizfunktion.

Die oft verwendete Bezeichnung BImSchV Stufe 2 beschreibt deshalb nicht bei jedem Gerät dieselbe Prüfung. Bei einem neuen Kaminofen geht es vor allem um die Typprüfung des Herstellers. Bei einem Heizkessel können zusätzlich Messungen im laufenden Betrieb und wiederkehrende Kontrollen durch das Schornsteinfegerhandwerk erforderlich sein.

Welche Grenzwerte für neue Feuerstätten gelten

Bei neuen Einzelraumfeuerungen wird die Einhaltung der Grenzwerte normalerweise durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers nachgewiesen. Der konkrete Grenzwert hängt von der Bauart ab. Ein Raumheizer mit Flachfeuerung darf beispielsweise andere CO-Werte haben als ein Pelletofen mit Wassertasche.
Feuerstättenart Staub Kohlenmonoxid Mindestwirkungsgrad
Raumheizer mit Flachfeuerung 0,04 g/m³ 1,25 g/m³ 73 %
Raumheizer mit Füllfeuerung 0,04 g/m³ 1,25 g/m³ 70 %
Speicherfeuerstätte 0,04 g/m³ 1,25 g/m³ 75 %
Kamineinsatz 0,04 g/m³ 1,25 g/m³ 75 %
Herd 0,04 g/m³ 1,50 g/m³ 70 %
Pelletofen ohne Wassertasche 0,03 g/m³ 0,25 g/m³ 85 %
Pelletofen mit Wassertasche 0,02 g/m³ 0,25 g/m³ 90 %

Für Festbrennstoffkessel ab einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt gelten bei der zweiten Stufe grundsätzlich 0,02 g/m³ Staub und je nach Brennstoff und Leistung meist 0,4 g/m³ CO. Bei größeren Anlagen kann der CO-Grenzwert auf 0,3 g/m³ sinken. Bei Anlagen, die ausschließlich Scheitholz einsetzen, greift die zweite Stufe für bestimmte Kessel erst ab einer Errichtung nach dem 31. Dezember 2016.

Seit dem 1. Januar 2022 kommen bei neuen Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten außerdem europäische Anforderungen an Energieeffizienz und Schadstoffemissionen hinzu. Ich würde mich deshalb nicht mit einem Werbesatz wie „besonders emissionsarm“ zufriedengeben, sondern mir Prüfbescheinigung, Typenschild und technische Daten zeigen lassen.

Moderner Kaminofen mit sichtbarem Feuer, erfüllt BIMSCHV Stufe 2. Gemütliches Ambiente mit warmem Licht.

Was 2026 für alte Kaminöfen zählt

Für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen vor dem 22. März 2010 gelten zunächst weniger strenge Grenzwerte als für neue Geräte. Zulässig sind höchstens 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid. Der Nachweis kann durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Messung des Schornsteinfegers erfolgen.
Datum auf dem Typschild Frist ohne Grenzwertnachweis Was danach erforderlich war
Bis 31. Dezember 1974 oder nicht feststellbar 31. Dezember 2014 Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 31. Dezember 2017 Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 31. Dezember 2020 Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
1. Januar 1995 bis 21. März 2010 31. Dezember 2024 Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
Im Jahr 2026 ist damit die letzte Übergangsfrist abgelaufen. Ein alter Kaminofen aus dem Zeitraum 1995 bis 21. März 2010 darf ohne anerkannten Nachweis grundsätzlich nicht einfach weiterbetrieben werden. Möglich waren beziehungsweise sind ein geeigneter Staubabscheider, der Austausch gegen ein emissionsarmes Gerät oder die Stilllegung.

Anders sieht es bei Öfen aus, die zwischen dem 22. März 2010 und dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden. Für sie gelten grundsätzlich die Anforderungen der Stufe 1 weiter. Ein Gerät aus dieser Zeit muss also nicht automatisch die Grenzwerte der zweiten Stufe erreichen.

Welche Ausnahmen wichtig sind

Die Übergangsregelung gilt nicht für jede Feuerstätte. Ausgenommen sind unter anderem offene Kamine, handwerklich gesetzte Grundöfen sowie nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen unter 15 Kilowatt. Auch eine Einzelraumfeuerung in einer Wohneinheit, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlage erfolgt, ist ausgenommen.

Für historische Anlagen kann ebenfalls eine Ausnahme gelten, wenn glaubhaft gemacht wird, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden. Ein fest eingebauter Kamineinsatz ist allerdings kein Freibrief. Solche Einsätze müssen in der Regel mit einer nachgeschalteten Einrichtung zur Staubminderung ausgestattet werden.

Der richtige Weg von der Typenschildprüfung bis zur Abnahme

Ich würde die Prüfung immer in dieser Reihenfolge angehen. Das spart Zeit und verhindert, dass ein Ofen gekauft wird, der später am Schornstein oder an den Emissionsvorschriften scheitert.

  1. Typschild ablesen. Baujahr, Hersteller, Modell und Nennwärmeleistung sind die wichtigsten Angaben.
  2. Nachweis beschaffen. Bei neuen Geräten sollte die Prüfstandsmessbescheinigung die passenden Grenzwerte und die Feuerstättenart nennen.
  3. Schornstein prüfen lassen. Querschnitt, wirksame Höhe, Zugverhältnisse und die gemeinsame Nutzung mit anderen Feuerstätten müssen zusammenpassen.
  4. Aufstellraum kontrollieren. Verbrennungsluft, Abstände zu brennbaren Bauteilen und der Betrieb von Lüftungsanlagen können entscheidend sein.
  5. Abnahme vor der Nutzung erledigen. Neue oder wesentlich geänderte Anlagen müssen vor der Inbetriebnahme beziehungsweise innerhalb der vorgeschriebenen Frist überprüft werden.

Bei Feuerstätten, die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden, muss die Einhaltung der technischen Anforderungen in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme festgestellt werden. Bei einem klassischen Kaminofen genügt für die Emissionswerte meist der Hersteller-Nachweis. Wasserführende Geräte und Heizkessel können dagegen einer wiederkehrenden Messung unterliegen.

Für neue Festbrennstoffanlagen gelten außerdem strengere Anforderungen an die Abgasführung. Bei Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wurden, muss die Schornsteinmündung grundsätzlich firstnah liegen und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen. Das sollte bereits in der Planungsphase geprüft werden, nicht erst nach der Montage.

Warum der Grenzwert allein noch kein sauberes Heizen garantiert

Ein Ofen kann die Typprüfung bestehen und im Alltag trotzdem stark rauchen. Der Grund liegt meist in feuchtem Holz, falscher Beschickung oder gedrosselter Verbrennungsluft. Die Prüfstandswerte gelten nur bei bestimmten Brennstoffqualitäten und einer definierten Betriebsweise.

In Feuerungsanlagen dürfen nur zugelassene Brennstoffe verwendet werden. Naturbelassenes Scheitholz muss einen Feuchtegehalt von unter 25 Prozent bezogen auf das Trocken- oder Darrgewicht haben. Lackiertes Holz, Spanplatten, Verpackungen und behandelte Bauholzreste gehören nicht in den Kaminofen, auch wenn sie scheinbar gut brennen.

Ich halte die richtige Leistungsauswahl für mindestens so wichtig wie das Emissionslabel. Ein überdimensionierter Ofen wird in einem kleinen, gut gedämmten Raum schnell zu heiß. Dann wird die Luftzufuhr reduziert, das Feuer läuft unsauber und der theoretisch gute Wirkungsgrad bleibt im Alltag unerreichbar.

Lesen Sie auch: Neue Gasheizung erlaubt? Das gilt beim Heizungswechsel

Diese Betriebsfehler treten besonders häufig auf

  • Holz wird zu dicht gestapelt, sodass nicht genug Verbrennungsluft an die Flammen gelangt.
  • Das Feuer wird über längere Zeit durch stark geschlossene Luftregler gedrosselt.
  • Es wird nasses Holz verwendet, obwohl es äußerlich trocken wirkt.
  • Der Ofen wird mit zu großen Scheiten oder deutlich über der Herstellerangabe beschickt.
  • Die Sichtscheibe, Brennraumauskleidung oder Luftführung wird trotz sichtbarer Schäden weiter genutzt.

Die 1. BImSchV verlangt außerdem, dass sich Betreiber handbeschickter Festbrennstoffanlagen nach der Errichtung oder einem Betreiberwechsel zur sachgerechten Bedienung und Brennstofflagerung beraten lassen. Diese Beratung ist kein bürokratisches Detail. Gerade beim ersten Abbrand entscheidet sie oft darüber, ob ein moderner Ofen sauber und sparsam läuft.

Meine Entscheidungshilfe für Ofenbesitzer im Jahr 2026

Wer einen neuen Kaminofen kauft, sollte auf einen klaren Nachweis der zweiten Stufe, einen passenden Wirkungsgrad und eine korrekt dimensionierte Leistung achten. Wer einen älteren Ofen besitzt, beginnt mit Typschild und Nachweis, bevor über Filter, Austausch oder Stilllegung entschieden wird.

Die wichtigste praktische Regel lautet für mich deshalb: Erst den Bezirksschornsteinfeger einbinden, dann das Gerät auswählen. So lassen sich Emissionsgrenzen, Schornstein, Verbrennungsluft und Aufstellbedingungen gemeinsam beurteilen, bevor aus einem gemütlichen Feuer ein teurer Planungsfehler wird.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Typische Raumheizer dürfen höchstens 0,04 g/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid ausstoßen. Der Nachweis erfolgt normalerweise über eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers. Je nach Bauart gelten abweichende Werte, etwa für Pelletöfen oder Herde.

Die letzte Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2024. Ohne anerkannten Nachweis darf ein solcher Ofen grundsätzlich nicht weiterbetrieben werden. Möglich sind ein geeigneter Staubabscheider, der Austausch gegen ein emissionsarmes Gerät oder die Stilllegung.

Ausnahmen gelten unter anderem für offene Kamine, handwerklich gesetzte Grundöfen sowie nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen unter 15 Kilowatt. Auch historische Anlagen vor 1950 können ausgenommen sein, wenn dies glaubhaft nachgewiesen wird. Kamineinsätze benötigen dagegen in der Regel eine nachgeschaltete Einrichtung zur Staubminderung.

Zuerst sollten Typschild, Baujahr, Modell, Nennwärmeleistung und Prüfbescheinigung kontrolliert werden. Danach sind Schornstein, Verbrennungsluft, Abstände zu brennbaren Bauteilen und mögliche Lüftungsanlagen zu prüfen. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sollte frühzeitig eingebunden werden; bei Anlagen ab dem 22. März 2010 ist die technische Prüfung in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme erforderlich.
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Autor Hans-Otto Berger
Hans-Otto Berger
Mein Name ist Hans-Otto Berger und seit 10 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Kaminöfen, Schornstein und Heiztechnik. Diese Leidenschaft für wohlige Wärme und effizientes Heizen hat mich schon früh gepackt. Es ist mir wichtig, Ihnen fundiertes Wissen an die Hand zu geben, damit Sie die richtige Entscheidung für Ihr Zuhause treffen können. Bei meiner Arbeit lege ich Wert darauf, komplexe technische Zusammenhänge verständlich zu erklären und Ihnen stets aktuelle sowie praxistaugliche Informationen zu liefern. Ich recherchiere sorgfältig und vergleiche verschiedene Aspekte, um Ihnen einen klaren Überblick über die Welt der Heiztechnik zu verschaffen.
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