Wer im Jahr 2026 seine alte Heizung ersetzen muss, steht schnell vor einer scheinbaren Zwickmühle: Ist eine neue Gasheizung noch erlaubt, oder muss sie 65 Prozent erneuerbare Wärme liefern? Die Antwort hat sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz deutlich verändert. Ich ordne die aktuelle Rechtslage ein und zeige, wann eine Gasheizung mit erneuerbaren Brennstoffen, Solarthermie oder einer Wärmepumpe sinnvoll sein kann.
Die wichtigsten Regeln für Gasheizungen im Jahr 2026
- Keine pauschale 65-Prozent-Pflicht: Seit dem 29. Juli 2026 ist der einheitliche Anteil erneuerbarer Energien beim Heizungstausch entfallen.
- Gasheizungen bleiben zulässig: Eigentümer können weiterhin eine neue Gasheizung einbauen, müssen aber die künftigen Brennstoffvorgaben einplanen.
- Biotreppe ab 2029: Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen steigt der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Brennstoffe stufenweise.
- Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen: Eine funktionierende Gasheizung darf repariert und weiter betrieben werden.
- Hybridlösungen bleiben interessant: Wärmepumpe, Solarthermie und Biomethan können den Gasverbrauch senken, ersetzen aber nicht automatisch jede gesetzliche Prüfung.
Was die 65-Prozent-Regel 2026 tatsächlich bedeutet
Die bekannte Vorgabe stammt aus der früheren Fassung des Gebäudeenergiegesetzes. Danach musste eine neu eingebaute Heizung grundsätzlich mindestens 65 Prozent ihrer bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Gemeint war also der Wärmeanteil, nicht einfach ein beliebiger Anteil grüner Gasmoleküle im Netz.
Diese Regel war je nach Gebäude, Einbauzeitpunkt und kommunaler Wärmeplanung unterschiedlich anzuwenden. Als mögliche Erfüllungsoptionen galten unter anderem Wärmepumpen, Wärmenetze, Biomasseheizungen, Solarthermie-Hybridanlagen, Wärmepumpen-Hybride und Gasheizungen mit nachgewiesenem Anteil an Biomethan oder Wasserstoff.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt jedoch eine neue Rechtslage. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die pauschale 65-Prozent-Vorgabe gestrichen. Die früher häufig genannten Fristen für größere und kleinere Kommunen gehören deshalb zur alten Regelung und sind für die aktuelle Entscheidung nicht mehr der zentrale Maßstab.
| Frage | Aktuelle Antwort im Jahr 2026 |
|---|---|
| Muss jede neue Heizung 65 Prozent erneuerbare Wärme liefern? | Nein. Die pauschale Pflicht ist entfallen. |
| Darf eine neue Gasheizung eingebaut werden? | Grundsätzlich ja. Künftige Brennstoffquoten müssen berücksichtigt werden. |
| Darf eine bestehende Gasheizung weiterlaufen? | Ja. Reparatur und Weiterbetrieb bleiben möglich. |
| Ist eine kommunale Wärmeplanung weiterhin wichtig? | Ja, vor allem für geplante Wärmenetze, Gasnetze und langfristige Kosten. |
In meinen Augen liegt genau hier das größte Missverständnis. Wer heute nach einer Gasheizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien sucht, findet viele ältere Erklärungen, die noch auf dem früheren GEG beruhen. Für eine Planung im Jahr 2026 muss zuerst geprüft werden, welches Gesetz zum Zeitpunkt des Einbaus gilt.
Darf ich heute noch eine neue Gasheizung einbauen
Ja, eine neue Gasheizung ist nach der aktuellen Regelung grundsätzlich weiterhin möglich. Eigentümer dürfen wieder stärker selbst entscheiden, ob sie eine Wärmepumpe, einen Fernwärmeanschluss, eine Biomasseheizung, eine Hybridanlage oder einen Gas- beziehungsweise Ölkessel einsetzen. Die Bundesregierung beschreibt diesen Ansatz als freie Heizungswahl.
Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Gasheizung automatisch die wirtschaftlich beste Wahl ist. Ein neuer Brennwertkessel kann zwar vergleichsweise einfach in ein bestehendes Heizsystem integriert werden, bleibt aber von Gaspreisen, Netzentgelten, CO₂-Kosten und künftigen Brennstoffquoten abhängig.
Eine vorhandene und funktionierende Anlage muss nicht vorsorglich ausgetauscht werden. Ist sie defekt, darf sie repariert werden, sofern das technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Beim vollständigen Austausch gegen ein neues gasbetriebenes Gerät greifen dagegen die neuen Vorgaben für neu eingebaute Anlagen.
Die kommunale Wärmeplanung löst heute nicht mehr automatisch eine 65-Prozent-Pflicht aus. Sie bleibt trotzdem ein wichtiger Entscheidungsfaktor. Wer in einem Gebiet mit geplantem Wärmenetz wohnt, sollte vor dem Kauf klären, ob und wann ein Anschluss realistisch angeboten wird. Ein unverbindlicher Hinweis im Wärmeplan reicht für eine belastbare Investition nicht aus.
Wie erneuerbare Energien mit einer Gasheizung kombiniert werden
[search_image] Gas Hybridheizung mit Wärmepumpe und Solarthermie im Einfamilienhaus Technikraum
Gasheizung und Solarthermie
Solarthermie kann Warmwasser erzeugen und die Heizung in der Übergangszeit unterstützen. Besonders sinnvoll ist sie, wenn bereits eine geeignete Dachfläche, ein ausreichend großer Speicher und ein regelmäßig hoher Warmwasserbedarf vorhanden sind.
Ich würde Solarthermie aber nicht als automatische Lösung für einen hohen erneuerbaren Wärmeanteil verkaufen. Im Winter, wenn der Wärmebedarf am größten ist, liefert die Anlage oft deutlich weniger Energie. Entscheidend ist deshalb eine konkrete Auslegung für das Gebäude und nicht allein die Anzahl der Kollektoren.
Wärmepumpen-Hybridheizung
Bei einer Hybridanlage übernimmt die Wärmepumpe möglichst viele Betriebsstunden. Die Gasheizung springt bei sehr kalten Außentemperaturen, hoher Vorlauftemperatur oder Leistungsspitzen ein. Dieses Konzept kann bei einem teilweise sanierten Gebäude interessant sein, in dem eine reine Wärmepumpe noch nicht zuverlässig oder nur mit umfangreichen Umbauten arbeiten würde.
Der Nachteil liegt im höheren technischen Aufwand. Der Eigentümer braucht zwei Wärmeerzeuger, eine passende Regelung und eine saubere hydraulische Abstimmung. Ohne Heizlastberechnung und hydraulischen Abgleich bleibt die Anlage oft hinter den Erwartungen zurück.
Biomethan und andere grüne Gase
Eine Gas-Brennwertheizung kann technisch auch mit Biomethan betrieben werden. Dabei wird das Gas meist über das bestehende Netz geliefert, während die erneuerbare Herkunft über ein anerkanntes Bilanzierungs- oder Nachweisverfahren dokumentiert wird.
Biomethan ist jedoch nicht unbegrenzt verfügbar und meist teurer als fossiles Erdgas. Außerdem sollte man genau unterscheiden zwischen einem echten Brennstoffnachweis und einem bloßen Klimaschutzversprechen des Anbieters. Für mich ist Biomethan deshalb eher eine spezielle Übergangslösung als ein universeller Ersatz für die Wärmepumpe.
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H₂-Ready-Gasheizungen
Die Bezeichnung H₂-Ready bedeutet nicht, dass im örtlichen Netz automatisch Wasserstoff verfügbar ist. Eine solche Anlage kann technisch für eine spätere Umstellung vorbereitet sein, doch dafür braucht es ein geeignetes Netz, einen verbindlichen Umstellungsplan und ausreichende Versorgungssicherheit.
Wer ausschließlich auf eine künftige Wasserstoffversorgung setzt, sollte sich deshalb nicht mit einer Herstellerangabe zufriedengeben. Entscheidend sind die örtliche Netzplanung und die tatsächliche Zusage des Netzbetreibers.
Welche Brennstoffquoten ab 2029 auf neue Anlagen zukommen
Die neue Regelung ersetzt die starre 65-Prozent-Vorgabe durch eine stufenweise Pflicht für klimafreundlichere Brennstoffe. Sie betrifft neu eingebaute Heizungsanlagen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden. Der Anteil bezieht sich auf die eingesetzten Brennstoffe und ist deshalb nicht mit der früheren 65-Prozent-Wärmequote gleichzusetzen.
| Ab wann | Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe | Was das praktisch bedeutet |
|---|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 Prozent | Zum Beispiel Biomethan, biogenes Flüssiggas oder geeignete klimafreundliche Gase. |
| 1. Januar 2030 | 15 Prozent | Der erneuerbare oder CO₂-arme Anteil muss weiter steigen. |
| 1. Januar 2035 | 30 Prozent | Die Abhängigkeit von rein fossilem Gas wird deutlich reduziert. |
| 1. Januar 2040 | 60 Prozent | Ein großer Teil des Brennstoffs muss klimafreundlich sein. |
Die genauen Regeln für eine allgemeine Grüngasquote, die bereits ab 2028 bei den Inverkehrbringern ansetzen soll, waren im Jahr 2026 noch nicht vollständig festgelegt. Deshalb würde ich beim Abschluss eines langfristigen Gasvertrags keine festen Preise oder garantierte Biomethanmengen unterstellen, die der Anbieter nicht eindeutig schriftlich zusichert.
Für Vermieter kommt ein zusätzlicher Kostenpunkt hinzu. Bei neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen gelten künftig besondere Regeln zur Aufteilung von CO₂-Kosten, Gasnetzentgelten und bestimmten Mehrkosten der klimafreundlichen Brennstoffanteile. Eine scheinbar günstige Heizungsinvestition kann dadurch für Eigentümer und Mieter langfristig teurer werden.
So treffe ich die Entscheidung ohne teuren Fehlgriff
Vor dem Austausch sollte zuerst geklärt werden, ob wirklich ein kompletter Heizungstausch nötig ist. Bei einer reparierbaren Anlage kann eine Instandsetzung Zeit verschaffen, um Wärmebedarf, Gebäudedämmung und kommunale Planung in Ruhe zu prüfen. Ein vorschneller Kesseltausch bindet das Gebäude dagegen oft für viele Jahre an ein bestimmtes Brennstoffsystem.
Für die Auswahl einer neuen Anlage würde ich in dieser Reihenfolge vorgehen:
- Heizlast berechnen lassen. Die alte Kesselleistung ist kein zuverlässiger Maßstab für die benötigte neue Leistung.
- Vorlauftemperaturen prüfen. Niedrige Temperaturen sprechen für eine Wärmepumpe, hohe Temperaturen können für eine Hybridlösung oder vorherige Heizkörperanpassung sprechen.
- Wärmeplanung und Netzbetreiber befragen. Ein geplanter Anschluss muss zeitlich und technisch nachvollziehbar sein.
- Brennstoffkosten über mehrere Jahre vergleichen. Nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Wartung, Netzentgelte, CO₂-Kosten und mögliche Bioquoten zählen.
- Schornstein und Abgasanlage prüfen. Eine neue Brennwerttherme benötigt häufig eine angepasste Abgasführung und einen Kondensatablauf.
- Förderbedingungen vor Vertragsabschluss klären. Die Förderlandschaft wurde 2026 angepasst und richtet sich vor allem auf klimafreundliche Heizsysteme.
Wenn freiwillig ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Wärme angestrebt wird, sollte dieser Anteil durch eine Fachplanung nachvollziehbar berechnet werden. Ein paar Solarkollektoren auf dem Dach oder ein kleiner Heizstab machen aus einer Gasheizung noch keine belastbare 65-Prozent-Lösung.
Die sinnvollste Planung endet nicht am Heizkessel
Die aktuelle Rechtslage erlaubt wieder mehr Wahlfreiheit, nimmt Eigentümern aber nicht die technische und wirtschaftliche Verantwortung ab. Eine neue Gasheizung kann zulässig sein, doch die ab 2029 steigenden Brennstoffquoten und unsicheren Kosten sprechen dafür, die gesamte Wärmeversorgung des Gebäudes zu betrachten.
Wer ein gut gedämmtes Haus mit niedrigen Vorlauftemperaturen besitzt, sollte die Wärmepumpe ernsthaft prüfen. Bei einem schwierigen Altbau können eine Hybridanlage, eine begrenzte Sanierung oder ein gesicherter Wärmenetzanschluss sinnvoller sein. Entscheidend ist nicht, ob das Gerät heute gerade noch erlaubt ist, sondern ob es auch in zehn oder fünfzehn Jahren technisch, finanziell und bei der Brennstoffversorgung noch überzeugt.