Wenn der Schornsteinfeger vor der Tür steht, geht es nicht nur darum, einmal durch den Kamin zu kehren. Geprüft werden die Feuerstätte, der Schornstein, die Abgasführung, der Brandschutz und je nach Anlage auch Emissionen oder Kohlenmonoxid. Ich zeige, was bei der Kontrolle tatsächlich passiert, welche Fristen gelten und worauf Eigentümer von Kaminöfen, Gas- oder Ölheizungen achten sollten.
Diese Punkte entscheiden über einen sicheren und regelkonformen Betrieb
- Feuerstättenschau: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft die Anlage zweimal innerhalb von sieben Jahren.
- Schornstein und Abgaswege: Ablagerungen, freie Querschnitte, Dichtheit und sichere Abgasführung werden kontrolliert.
- Messungen: Je nach Brennstoff und Heiztechnik können CO-, Abgasverlust- oder Emissionsmessungen vorgeschrieben sein.
- Feuerstättenbescheid: Er legt fest, welche Arbeiten wann durchgeführt werden müssen.
- Alte Kaminöfen: Für viele Einzelraumfeuerungsanlagen aus den Baujahren 1995 bis 2010 endete die Übergangsfrist am 31. Dezember 2024.

Was kontrolliert der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau ist die umfassendste Kontrolle. Dabei werden alle Feuerungsanlagen und die zugehörigen Abgasanlagen im Gebäude besichtigt. Das betrifft nicht nur den klassischen Kaminofen, sondern beispielsweise auch Gasthermen, Ölheizungen, Pelletöfen, offene Kamine und Kachelöfen.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft vor allem, ob die Anlage betriebs- und brandsicher ist. Dazu gehören der Feuerraum, das Ofenrohr, der Schornstein, Reinigungsöffnungen und die Abstände zu brennbaren Bauteilen. Bei einem Kaminofen kann schon ein falsch montiertes Rauchrohr oder ein nachträglich veränderter Wandanschluss ein relevanter Mangel sein.
Diese Bauteile stehen im Mittelpunkt
- Feuerstätte und technische Kennzeichnung
- Verbindungsstück zwischen Ofen und Schornstein
- Schornstein oder Abgasleitung einschließlich Reinigungsöffnungen
- Verbrennungsluftversorgung und Lüftungsverhältnisse
- Abstände zu Wänden, Decken, Möbeln und anderen brennbaren Materialien
- Standfestigkeit, Zugänglichkeit und sichtbare Beschädigungen
- gegebenenfalls Lüftungsanlagen oder gewerbliche Dunstabzüge
Die Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Der Abstand zwischen zwei Terminen darf frühestens drei Jahre betragen und soll spätestens nach fünf Jahren erreicht sein. Ich halte diese Unterscheidung für wichtig, weil oft fälschlich von einem festen „3,5-Jahres-Intervall“ gesprochen wird. Einen exakt identischen Terminabstand gibt es nicht.
Schornstein, Rauchrohr und Abgaswege werden getrennt bewertet
Eine Reinigung und eine Kontrolle sind nicht dasselbe. Beim Kehren entfernt der Fachbetrieb Ruß und andere Ablagerungen, damit der Querschnitt frei bleibt und die Brandgefahr sinkt. Bei der Überprüfung geht es zusätzlich darum, ob Abgase sicher aus dem Gebäude abgeführt werden und ob die Anlage bestimmungsgemäß funktioniert.
Was beim Schornstein geprüft wird
Kontrolliert werden sichtbare Schäden, die Zugänglichkeit, Reinigungsöffnungen und der Zustand des Schornsteinkopfes. Je nach Bauart kann auch geprüft werden, ob der Schornstein frei von Hindernissen ist und ob sich durch Umbauten, neue Fenster oder eine Abluftanlage die Druckverhältnisse verändert haben.
Bei Holzfeuerungen spielen Ruß, Glanzruß und Teerablagerungen eine besondere Rolle. Glanzruß ist nicht einfach nur Schmutz, sondern kann im Extremfall zu einem Schornsteinbrand beitragen. Besonders häufig entsteht er durch feuchtes Holz, eine dauerhaft gedrosselte Verbrennung oder einen schlecht passenden Schornsteinzug.
Die Abgaswegeüberprüfung bei Gasfeuerstätten
Bei Gasheizungen wird häufig die Abgasführung auf freien Durchgang, Dichtheit und sichere Verbrennung geprüft. Zusätzlich kann eine Kohlenmonoxidmessung im Aufstellraum oder im Abgasweg erforderlich sein. Kohlenmonoxid ist farb- und geruchlos und deshalb mit den menschlichen Sinnen nicht zuverlässig erkennbar.
Eine moderne Gas-Brennwertheizung wird dabei nicht automatisch genauso behandelt wie ein älterer Heizkessel. Für Gas-Brennwertgeräte ist nach Angaben des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks grundsätzlich keine Immissionsschutzmessung wie bei bestimmten älteren Anlagen vorgesehen. Die sicherheitsrelevante Prüfung der Abgasführung bleibt davon unberührt.
Wann gemessen wird und welche Werte zählen
Ob der Schornsteinfeger eine Messung durchführt, hängt von Brennstoff, Bauart, Leistung und Alter der Anlage ab. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich vor allem in der Kehr- und Überprüfungsordnung und in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung.
| Anlage | Mögliche Prüfung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Gasheizung | Abgaswegüberprüfung, gegebenenfalls CO-Messung | Sichere Abgasführung, Verbrennung und Dichtheit |
| Ölheizung | Abgasverlust- und Emissionsmessung | Wirkungsgrad, Abgaswerte und Einhaltung der Grenzwerte |
| Pellet- oder Hackschnitzelanlage | Wiederkehrende Emissionsmessung | Staub, Kohlenmonoxid und zulässige Brennstoffe |
| Kaminofen oder Kachelofen | Kontrolle im Rahmen der Feuerstättenschau, je nach Anlage Nachweis oder Messung | Typenschild, Brennstoff, Brandschutz und Anforderungen der 1. BImSchV |
Bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen hängen die Messintervalle unter anderem vom Alter ab. Bei bestimmten Anlagen erfolgt die Messung alle drei Jahre, bei älteren Geräten in der Regel alle zwei Jahre. Anlagen mit einer selbstkalibrierenden kontinuierlichen Regelung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein fünfjähriges Intervall haben.
Bei bestimmten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ab 4 Kilowatt Nennwärmeleistung ist eine wiederkehrende Überwachung alle zwei Kalenderjahre vorgesehen. Einzelraumfeuerungsanlagen wie viele Kaminöfen fallen dabei nicht automatisch in dieselbe Messpflicht. Hier sind die konkrete Bauart, das Alter und die gesetzlichen Ausnahmen entscheidend.
Was bei einem Kaminofen besonders wichtig ist
Der Schornsteinfeger achtet darauf, ob ausschließlich zugelassene Brennstoffe verwendet werden. Naturbelassenes, trockenes Scheitholz ist etwas anderes als lackiertes Holz, Spanplatten, Verpackungen oder feuchtes Brennholz. Falsche Brennstoffe schädigen den Ofen, erhöhen die Emissionen und können zu Problemen beim Nachweis der ordnungsgemäßen Nutzung führen.Auch der Lagerort kann eine Rolle spielen. Das Bundesumweltministerium weist darauf hin, dass im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen das Brennstofflager und der Feuchtegehalt des Brennstoffs kontrolliert werden können. Für Holzöfen empfehle ich deshalb trocken gelagertes Holz und einen Feuchtemesser, wobei die Messung an frisch gespaltenen Innenflächen erfolgen sollte.
Der Feuerstättenbescheid legt die Fristen fest
Nach der Feuerstättenschau erlässt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den Feuerstättenbescheid. Darin stehen die vorhandenen Feuerstätten, die zugehörigen Abgaswege, die vorgeschriebenen Arbeiten sowie Beginn und Ende der jeweiligen Frist.
Der Bescheid ist wichtiger als eine allgemeine Tabelle aus dem Internet, weil die Intervalle von Gebäude zu Gebäude variieren. Entscheidend sind etwa die Heiztechnik, der Brennstoff, das Anlagenalter, die Nutzungshäufigkeit und die örtliche Situation. Wer einen neuen Ofen einbaut oder eine Heizung wesentlich verändert, braucht deshalb einen aktualisierten Bescheid.
Wer darf die Arbeiten durchführen?
Die hoheitlichen Aufgaben bleiben beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Dazu zählen die Feuerstättenschau, der Feuerstättenbescheid und baurechtliche Abnahmen. Für viele freien Tätigkeiten wie Kehren, Messen und bestimmte Überprüfungen darf der Eigentümer dagegen einen qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb auswählen.
Bei einem Wechsel muss der beauftragte Betrieb die Arbeiten mit den vorgesehenen Formblättern bescheinigen. Der Nachweis muss anschließend fristgerecht an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übermittelt werden. Ich würde diese Unterlagen nicht einfach abheften, sondern gemeinsam mit dem Feuerstättenbescheid dauerhaft aufbewahren.
Auch bei den Kosten gibt es einen Unterschied. Für hoheitliche Tätigkeiten gelten bundesweit festgelegte Gebühren. In der KÜO beträgt ein Arbeitswert derzeit 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, wobei die Gesamtsumme von der Zahl der angesetzten Arbeitswerte abhängt. Freie Leistungen unterliegen dagegen dem Wettbewerb und können je nach Betrieb, Anlage und Aufwand unterschiedlich teuer sein.
So läuft der Termin ab und so vermeiden Sie Probleme
Ein angekündigter Termin sollte nicht daran scheitern, dass der Ofen zugestellt oder die Reinigungsöffnung nicht erreichbar ist. Der Termin der Feuerstättenschau muss grundsätzlich spätestens fünf Werktage vorher angekündigt werden. Sorgen Sie dafür, dass alle Feuerstätten, der Heizraum und die relevanten Reinigungsöffnungen zugänglich sind.
Vor dem Besuch vorbereiten
- Feuerstättenbescheid und frühere Messbescheinigungen bereitlegen
- Typenschild, Daten des Kaminofens und Nachweise zum Baujahr zugänglich machen
- Bereich vor dem Ofen und vor den Reinigungsöffnungen freiräumen
- Keine frische Feuerung kurz vor dem Termin einplanen
- Bei Umbauten, neuen Fenstern oder einer neuen Dunstabzugshaube auf die Änderung hinweisen
- Bei Holzfeuerungen nur trockenes, geeignetes Holz bereithalten
Ein häufiger Fehler ist, den Einbau eines neuen Ofens nur mit dem Händler oder Heizungsbauer zu besprechen. Vor der ersten Nutzung muss die Anlage in der Regel baurechtlich abgenommen werden. Ohne diese Abnahme sollte ein neuer Kaminofen nicht einfach in Betrieb gehen, selbst wenn er technisch einwandfrei montiert wurde.
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Was bei einem Mangel passiert
Nicht jeder festgestellte Mangel bedeutet sofort ein Betriebsverbot. Kleinere Beanstandungen werden schriftlich mit einer Frist zur Beseitigung dokumentiert. Bei einer unmittelbar drohenden Gefahr kann der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger jedoch vorläufige Sicherungsmaßnahmen bis hin zur Stilllegung der Anlage anordnen.
Nach der Reparatur kann eine Nachkontrolle erforderlich sein. Entscheidend ist, dass der Mangel nicht nur behoben, sondern die Erledigung auch nachgewiesen wird. Bei Unklarheiten zur Frist oder zur technischen Bewertung würde ich mir die konkrete Beanstandung schriftlich erklären lassen und gegebenenfalls eine zweite fachliche Einschätzung einholen.
Was Eigentümer jetzt bei älteren Kaminöfen prüfen sollten
Bei älteren Einzelraumfeuerungsanlagen ist das Typenschild besonders wichtig. Für Geräte mit einem Baujahr vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 endete die reguläre Übergangsfrist nach der 1. BImSchV am 31. Dezember 2024. Weiterbetrieb ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden oder eine Ausnahme greift.Das kann durch eine Herstellerbescheinigung oder unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Messung nachgewiesen werden. Fehlt der Nachweis, kommen je nach Bauart eine Nachrüstung, ein Austausch oder die Außerbetriebnahme infrage. Eingemauerte Kamineinsätze und Kachelofeneinsätze werden dabei anders behandelt als frei stehende Kaminöfen.
Ich würde bei einem alten Ofen zuerst das Typenschild fotografieren, die vorhandenen Unterlagen prüfen und den Feuerstättenbescheid vergleichen. Ein vorschneller Austausch ist nicht immer nötig, aber ebenso wenig sollte man sich auf das Alter des Geräts oder eine alte Händleraussage verlassen.
Ein sicherer Ofen beginnt mit vollständigen Unterlagen
Die Kontrolle durch den Schornsteinfeger umfasst weit mehr als das sichtbare Kehren des Schornsteins. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Feuerstätte, Abgasweg, Verbrennungsluft, Brandschutz, Brennstoff und Messwerten.
Wer den Feuerstättenbescheid kennt, Zugänge freihält, trockenes Holz verwendet und Änderungen an der Heizungsanlage frühzeitig meldet, vermeidet die meisten Schwierigkeiten. Gerade bei Kaminöfen lohnt sich diese Vorbereitung, weil kleine bauliche oder betriebstechnische Fehler die Sicherheit und die Zulässigkeit der gesamten Anlage beeinflussen können.