Ein gebrauchter Bullerjan Typ 00 wird häufig mit „6 kW“ angeboten, obwohl hinter dieser Angabe je nach Baujahr unterschiedliche Geräte stecken können. Entscheidend für die Zulässigkeit in Deutschland sind deshalb das genaue Modell, das Typenschild, die nachgewiesene Typprüfung und die Zustimmung des zuständigen Bezirksschornsteinfegers. Ich ordne die technischen Daten ein und zeige, welche Unterlagen und Bedingungen für eine sichere Inbetriebnahme wirklich zählen.
Die wichtigsten Fakten zur Zulassung des Bullerjan Typ 00
- FF17 Typ 00 hat eine Nennwärmeleistung von 6,8 kW und eine angegebene Raumwärmeleistung von 6 kW.
- Die dokumentierte Typprüfung erfolgte nach DIN EN 13240.
- Für Scheitholz werden die Anforderungen der Stufe 2 der 1. BImSchV erfüllt.
- Eine Herstellerzulassung ersetzt nicht die Abnahme vor Ort durch den Schornsteinfeger.
- Ältere Typ-00-Geräte können technisch anders eingestuft sein und benötigen eigene Nachweise.

Warum 6 kW nicht automatisch Typ 00 bedeutet
Bei diesem Suchthema liegt die häufigste Verwechslung bereits in der Modellbezeichnung. Der aktuelle Bullerjan Free Flow FF17 Typ 00 wird mit 6,8 kW Nennwärmeleistung geprüft, während in technischen Übersichten eine Raumwärmeleistung von 6 kW auftaucht. Beide Angaben können also zum selben Gerät gehören.
Die Nennwärmeleistung beschreibt die geprüfte Leistung des Ofens unter Prüfbedingungen. Die Raumwärmeleistung ist eine davon abgeleitete Angabe für die tatsächliche Beheizung des Aufstellraums. Ich würde deshalb niemals nur nach der Angabe „6 kW“ beurteilen, ob ein Gerät zugelassen ist.
| Bezeichnung | Typische Angabe | Was sie für die Prüfung bedeutet |
|---|---|---|
| Free Flow FF17 Typ 00 | 6,8 kW Nennwärmeleistung, 6 kW Raumwärmeleistung | Eigenständiger geprüfter Gerätetyp mit eigener Dokumentation |
| Bullerjan B4 6 kW | 6 kW Nennwärmeleistung | Anderes Modell, nicht mit Typ 00 gleichzusetzen |
| Älterer Bullerjan Typ 00 | Je nach Baureihe häufig 8 kW | Typenschild und ursprünglicher Prüfbericht sind entscheidend |
Bei einem gebrauchten Ofen fotografiere ich zuerst das Typenschild mit Modellnummer und Seriennummer. Fehlt diese Kennzeichnung, bleibt die Zuordnung unsicher. Ein ähnliches Gehäuse oder ein Verkaufsfoto reicht als Nachweis nicht aus.
Welche Unterlagen die Zulassung tatsächlich belegen
Für den FF17 Typ 00 ist eine Typprüfung nach DIN EN 13240 dokumentiert. In der HKI-Datenbank werden außerdem der Prüfbericht RRF-ITT 17-4464-1, die Nennwärmeleistung von 6,8 kW, ein notwendiger Förderdruck von 12 Pa und ein Abgasmassenstrom von 9,7 g/s geführt.
Das sind wichtige Daten für die technische Bewertung. Sie zeigen aber noch nicht, dass der Ofen an jedem beliebigen Schornstein betrieben werden darf. Dafür müssen Gerät, Rauchrohr, Schornstein und Aufstellraum zusammenpassen.
Vor dem Kauf sollten mindestens diese Dokumente vorliegen:
- Typenschild mit eindeutiger Modellbezeichnung und Seriennummer
- Leistungserklärung beziehungsweise Declaration of Performance
- Konformitätserklärung des Herstellers
- aktuelle Aufbau- und Bedienungsanleitung
- technische Daten für Schornsteinberechnung und Brandschutz
- bei älteren Geräten ein nachvollziehbarer Prüfbericht zur 1. BImSchV
Das CE-Zeichen ist dabei kein Freifahrtschein. Es bestätigt die Konformität des Bauprodukts mit den einschlägigen Anforderungen, ersetzt aber weder die Prüfung des vorhandenen Schornsteins noch die örtliche Abnahme. Genau diese beiden Ebenen werden bei Gebrauchtkäufen besonders oft durcheinandergebracht.
Was die 1. BImSchV für den Betrieb verlangt
Ein Einzelraumofen für Scheitholz darf in Deutschland nur betrieben werden, wenn die Anforderungen der 1. BImSchV und die Herstellervorgaben eingehalten werden. Für Raumheizer nach DIN EN 13240 gelten bei der Stufe 2 unter anderem Grenzwerte von 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ Staub sowie ein Mindestwirkungsgrad von 73 Prozent.
Der FF17 Typ 00 wird in der verfügbaren Gerätedokumentation mit einer Erfüllung der Stufe 2 für Scheitholz geführt. Das ermöglicht grundsätzlich die Neuerrichtung, den Weiterbetrieb und einen Umzug des Ofens. Die Aussage gilt jedoch nur für den exakt geprüften Gerätetyp und nicht automatisch für ältere Bullerjan-Modelle mit ähnlicher Bauform.
Auch beim Brennstoff gibt es keine beliebige Wahl. Zulässig sind nur die vom Hersteller freigegebenen Brennstoffe, in der Regel naturbelassenes Scheitholz und geeignete Holzpresslinge. Lackiertes Holz, Spanplatten, Abfälle oder feuchtes Holz verschlechtern die Verbrennung und können zu Problemen bei Emissionen und Schornsteinfegerprüfung führen.
Für die Schornsteinplanung sind beim FF17 Typ 00 besonders die Werte von 225 °C Abgastemperatur, 9,7 g/s Abgasmassenstrom und 12 Pa Förderdruck relevant. Ein vorhandener Schornstein mit zu großem Querschnitt, schlechter Dämmung oder unzureichender Höhe kann trotz zugelassenem Ofen ungeeignet sein.
Welche Bedingungen am Aufstellort erfüllt sein müssen
Die technische Zulassung des Ofens und die Genehmigung der konkreten Installation sind zwei verschiedene Dinge. Vor dem Kauf sollte der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den Schornstein, den Anschluss und die geplante Aufstellung beurteilen. Diese frühe Abstimmung spart meist mehr Geld, als sie kostet.
Geprüft werden unter anderem der Querschnitt und Zustand des Schornsteins, die Anschlussart, der Förderdruck, die Verbrennungsluftversorgung und der Abstand zu brennbaren Bauteilen. Bei der Grundausführung des FF17 Typ 00 nennt der Hersteller beispielsweise Abstände von etwa 52 cm seitlich, 54 cm nach hinten und 100 cm im Strahlungsbereich vor der Sichtscheibe. Je nach Verkleidung, Podest und Wandaufbau können andere Werte gelten.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Verbrennungsluft. Der Ofen ist nicht automatisch für einen raumluftunabhängigen Betrieb zugelassen. In einem sehr dichten Gebäude oder bei gleichzeitig laufender Dunstabzugshaube, Abluftanlage oder kontrollierter Wohnraumlüftung kann eine externe Luftzufuhr erforderlich sein.
Eine Mehrfachbelegung des Schornsteins kann beim raumluftabhängigen Betrieb grundsätzlich möglich sein, muss aber nach der Installationsanleitung und den örtlichen Bedingungen beurteilt werden. Ich würde diese Frage nie allein anhand einer Online-Produktbeschreibung entscheiden.
So läuft die sichere Prüfung vor der Inbetriebnahme ab
- Modell identifizieren und Typenschild, Seriennummer sowie Baujahr dokumentieren.
- Unterlagen sammeln, insbesondere Bedienungsanleitung, Leistungserklärung und Prüfbericht.
- Schornstein prüfen lassen, bevor Rauchrohr oder Wanddurchführung bestellt werden.
- Die Anlage nach Herstellerangaben mit den vorgeschriebenen Brandschutzabständen montieren.
- Den Schornsteinanschluss und die Verbrennungsluftversorgung fachgerecht ausführen lassen.
- Die erforderliche Überprüfung durch den Bezirksschornsteinfeger abwarten, bevor der Ofen regulär betrieben wird.
Bei einer neuen oder wesentlich geänderten Feuerstätte muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach der 1. BImSchV innerhalb der vorgesehenen Frist durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger festgestellt werden. In der Praxis sollte die Abstimmung trotzdem schon vor der Montage erfolgen, weil ein nachträglicher Umbau am Schornstein teuer werden kann.
Bei einem gebrauchten Gerät kommen zusätzliche Risiken hinzu. Fehlen die originalen Unterlagen, wurden Brennraumauskleidung oder Tür verändert oder ist das Typenschild nicht mehr lesbar, kann der Schornsteinfeger die Anlage nicht ohne Weiteres dem geprüften Modell zuordnen. Dann ist eine Herstellerbestätigung oder ein anderer belastbarer Nachweis nötig.
Die häufigsten Fehler beim gebrauchten Typ 00
Der größte Fehler ist die Annahme, jeder ältere Bullerjan Typ 00 sei automatisch nach den heutigen Anforderungen zulässig. Ältere Geräte können eine andere Nennleistung, andere Emissionswerte und eine andere Konstruktion besitzen. Für sie zählt nicht der Name auf dem Gehäuse, sondern der Nachweis zum konkreten Gerät.
Ebenso problematisch ist die Verwechslung von Bullerjan Typ 00 mit dem B4 6 kW. Beide Angaben können in Inseraten nebeneinander auftauchen, gehören aber zu verschiedenen Baureihen. Auch ein Betrieb mit weniger Holz macht aus einem nicht passenden Gerät keinen zugelassenen 6-kW-Ofen.
Ich rate außerdem von improvisierten Änderungen ab. Ein nachgerüsteter Katalysator, eine veränderte Türdichtung, ein anderes Rauchrohr oder eine selbst gebaute Luftführung können die ursprüngliche Prüfung entwerten, wenn sie nicht vom Hersteller freigegeben sind.
Die entscheidende Checkliste vor dem Kauf
Für den aktuellen Bullerjan Free Flow FF17 Typ 00 lautet meine Einschätzung klar: Der Gerätetyp ist in Deutschland grundsätzlich nachweisbar und für 6,8 kW Nennwärmeleistung geprüft. Die häufig genannte Angabe von 6 kW beschreibt die Raumwärmeleistung und ist kein Hinweis auf eine separate Zulassung mit exakt 6 kW.
Vor der endgültigen Entscheidung müssen jedoch Typenschild, Dokumente, Schornsteinberechnung, Brandschutzabstände und Verbrennungsluft zusammenpassen. Bei einem alten oder unvollständig dokumentierten Typ 00 sollte der Bezirksschornsteinfeger vor dem Kauf eingebunden werden. Erst die Kombination aus gültigem Gerätenachweis und positiver Prüfung am Aufstellort macht den Betrieb rechtssicher.