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Kaminofen-Verordnung richtig beachten - das gilt für alte Öfen

Steven Barth

Steven Barth

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26. April 2026

Hand legt Holzscheit in brennenden Kaminofen. Beachten Sie die Kaminofen Verordnung für sicheres Heizen.

Ein Kaminofen ist schnell gekauft, aber rechtssicher betrieben ist er erst, wenn Feuerstätte, Schornstein, Brennstoff und Aufstellraum zusammenpassen. Die Kaminofen-Verordnung betrifft deshalb nicht nur Emissionswerte, sondern auch alte Öfen, Abstände, Verbrennungsluft, Abnahme und den richtigen Brennstoff. Ich zeige, welche Regeln 2026 in Deutschland besonders wichtig sind und wo typische Fehler entstehen.

Diese Regeln entscheiden über den sicheren Betrieb

  • Alte Öfen: Geräte aus der Zeit vor dem 22. März 2010 müssen bestimmte Emissionswerte nachweisen oder außer Betrieb gehen.
  • Frist: Für Baujahre von 1995 bis einschließlich 21. März 2010 endete die letzte Übergangsfrist am 31. Dezember 2024.
  • Abnahme: Ein neuer oder wesentlich geänderter Kaminofen darf erst nach der Prüfung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger betrieben werden.
  • Brennstoff: Erlaubt sind vor allem naturbelassenes, ausreichend trockenes Holz sowie geeignete Holzbriketts und Pellets.
  • Planung: Schornstein, Verbrennungsluft, Brandschutzabstände und Boden müssen vor dem Kauf geprüft werden.

Welche Vorschriften für Kaminöfen in Deutschland gelten

Die wichtigste bundesweite Grundlage ist die 1. BImSchV, also die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie regelt unter anderem zulässige Brennstoffe, Emissionsgrenzwerte und Übergangsfristen für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen und Kachelöfen.

Daneben gelten baurechtliche Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. In Rheinland-Pfalz ergänzt die Feuerungsverordnung die Bundesregeln, etwa bei Aufstellräumen, Abgasanlagen, Verbrennungsluft und Abständen zu brennbaren Bauteilen. Für die konkrete Ausführung zählt immer die aktuelle Landesfassung zusammen mit den Angaben des Ofenherstellers.

Ich rate dazu, den zuständigen Schornsteinfeger schon vor dem Kauf einzubeziehen. Ein Ofen kann technisch zugelassen sein und trotzdem am vorhandenen Schornstein, an der Raumluftversorgung oder am Brandschutz scheitern.

Was für alte Kaminöfen seit 2026 gilt

Bei älteren Geräten entscheidet zunächst das Typenschild. Kaminöfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und betrieben wurden, fallen grundsätzlich unter die Übergangsregelungen der 1. BImSchV. Sie dürfen dauerhaft weiterlaufen, wenn die erforderlichen Emissionswerte nachgewiesen werden können.

Datum auf dem Typenschild Frist für Nachrüstung oder Stilllegung
Bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder nicht feststellbar 31. Dezember 2014
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 31. Dezember 2017
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 31. Dezember 2020
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 31. Dezember 2024

Das Bundesumweltministerium nennt für den Weiterbetrieb einen Grenzwert von 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas. Der Nachweis kann über eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk erfolgen.

Fehlt dieser Nachweis, kommen je nach Gerät eine Nachrüstung mit zugelassener Staubminderung, ein Austausch oder die Stilllegung infrage. In der Praxis ist ein alter Ofenfilter nicht automatisch die beste Lösung. Die Kosten, der Platzbedarf und die technische Eignung sollten gegen ein modernes Gerät gerechnet werden.

Welche Ausnahmen bestehen

Von der genannten Sanierungspflicht ausgenommen sind unter anderem offene Kamine, Grundöfen, Badeöfen sowie bestimmte nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen. Auch historische Öfen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden, können ausgenommen sein.

Eine weitere Ausnahme betrifft Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über solche Einzelraumfeuerungsanlagen erfolgt. Ob ein konkreter Ofen tatsächlich darunterfällt, sollte nicht selbst eingeschätzt werden. Maßgeblich sind die Bauart, die Nutzung und der Feuerstättenbescheid.

Was vor dem Einbau eines neuen Ofens geprüft werden muss

[search_image]Kaminofen Schornsteinfeger Abnahme Aufstellung Feuerstätte Deutschland

Vor dem Einbau prüfe ich zuerst die Nennwärmeleistung. Ein zu großer Ofen führt häufig dazu, dass der Raum überhitzt und das Feuer gedrosselt wird. Genau dieser Schwelbetrieb erhöht Emissionen und verrußt den Schornstein, obwohl das Gerät auf dem Papier alle Anforderungen erfüllt.

Der vorhandene Schornstein muss zum Ofen passen. Entscheidend sind unter anderem Querschnitt, wirksame Höhe, Zugverhältnisse, Temperaturbeständigkeit und die gemeinsame Nutzung mit anderen Feuerstätten. Eine neue, sehr dichte Gebäudehülle oder eine Abluftanlage kann zusätzlich die Verbrennungsluftversorgung beeinflussen.

Auch der Boden- und Brandschutz gehört in die Planung. Brennbare Wände, Möbel, Vorhänge und Fußböden benötigen die in der Montageanleitung genannten Schutzabstände beziehungsweise geeignete nicht brennbare Schutzflächen. Herstellerangaben sind keine unverbindlichen Empfehlungen, sondern Teil der sicheren Aufstellung.

Die Abnahme ist vor dem ersten Feuer Pflicht

Ein neu errichteter oder wesentlich geänderter Kaminofen, Schornstein oder eine Abgasleitung muss vor der ersten Inbetriebnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geprüft werden. Das gilt auch für einen gebrauchten Ofen, der an einem neuen Standort angeschlossen wird.

Der Schornsteinfeger kontrolliert unter anderem Feuerstätte, Anschluss, Abstände, Verbrennungsluft und die sichere Abführung der Abgase. Erst wenn die Anlage freigegeben ist, sollte das erste Feuer brennen. Wer vorher heizt, riskiert nicht nur Beanstandungen, sondern auch Probleme mit Versicherung und Brandschutz.

Welche Brennstoffe erlaubt sind

Für einen normalen Scheitholzofen ist naturbelassenes, stückiges Holz vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise gespaltene Buchen- oder Eichenholzscheite. Geeignet sind außerdem zugelassene Holzbriketts und Pellets, sofern der Ofen laut Hersteller dafür ausgelegt ist.

Die 1. BImSchV begrenzt den Feuchtegehalt von Holz auf unter 25 Prozent bezogen auf das Trocken- beziehungsweise Darrgewicht. Im Alltag entspricht das ungefähr trockenem Holz mit rund 20 Prozent Wassergehalt. Gut gelagertes Scheitholz braucht je nach Holzart und Lagerung oft etwa ein bis zwei Jahre.

Verboten sind lackiertes, behandeltes, beschichtetes oder verleimtes Holz, Spanplatten, Kunststoff, Hausmüll sowie selbst hergestellte Papierbriketts. Auch feuchtes Holz ist keine harmlose Sparlösung. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass dadurch Wirkungsgrad und Verbrennungsqualität sinken, während Feinstaub und Ablagerungen zunehmen.

Lesen Sie auch: Holzofen-Verbot? Diese Regeln gelten für alte Kaminöfen

Richtiges Heizen verhindert viele Probleme

Ich empfehle das Anzünden von oben, sofern die Bedienungsanleitung nichts anderes vorgibt. Kleine trockene Holzstücke und geeignete Anzünder sorgen für einen schnellen Temperaturanstieg. Papier und Pappe gehören nicht in den Ofen, weil sie unnötige Schadstoffe und Asche verursachen.

Nach dem Anheizen wird die Luftzufuhr entsprechend der Anleitung geregelt. Zu frühes Drosseln ist einer der häufigsten Fehler. Helle, stabile Flammen sprechen meist für eine sauberere Verbrennung als ein rauchendes, langsam vor sich hin glimmendes Feuer.

Die vollständig abgekühlte Asche gehört in den Restmüll. Ich würde sie weder im Garten noch auf dem Kompost verwenden, weil sich darin Schwermetalle und Verbrennungsrückstände anreichern können.

Welche Rolle Schornsteinfeger und Feuerstättenbescheid spielen

Der Feuerstättenbescheid enthält die Angaben zu den vorhandenen Feuerstätten und den vorgeschriebenen Arbeiten. Bei älteren Öfen kann daraus hervorgehen, ob eine Frist abgelaufen ist oder ein Nachweis zum Emissionsverhalten fehlt.

Kehrung, Abgaswegeüberprüfung, Feuerstättenschau und Emissionsmessung sind nicht dasselbe. Die Häufigkeit hängt von Feuerstätte, Brennstoff und Nutzung ab. Bei Holzfeuerungen beeinflussen vor allem trockenes Holz, ausreichender Zug und regelmäßige Reinigung, wie viel Ruß und Glanzruß entstehen.

Eine Feuerstättenschau findet grundsätzlich zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Nach baulichen Änderungen, etwa neuen Fenstern, einer Abluftanlage oder einer energetischen Sanierung, sollte der Schornsteinfeger frühzeitig informiert werden. Solche Veränderungen können die Verbrennungsluft und damit die Betriebssicherheit beeinflussen.

Was die Vorschriften für die eigene Entscheidung bedeuten

  • Bei einem alten Ofen zuerst Typenschild, Feuerstättenbescheid und Herstellerunterlagen prüfen.
  • Vor dem Kauf eines neuen Geräts Schornstein, Leistung und Verbrennungsluft bewerten lassen.
  • Nur Brennstoffe verwenden, die für genau dieses Modell zugelassen sind.
  • Abstände und Schutzmaßnahmen aus Montageanleitung und Landesrecht übernehmen.
  • Die Abnahme vor der ersten Nutzung fest einplanen.
  • Bei Unsicherheit lieber eine Messung oder Vor-Ort-Beratung beauftragen, statt auf allgemeine Internetangaben zu vertrauen.

Mein wichtigster Rat lautet, die Vorschriften nicht erst nach dem Kauf zu prüfen. Ein passender Kaminofen kann viele Jahre zuverlässig arbeiten, aber nur dann, wenn Gerät, Schornstein, Brennstoff und Gebäude als Gesamtsystem geplant wurden. Genau diese Prüfung spart am Ende meist mehr Ärger und Kosten, als ein vermeintliches Schnäppchen beim Ofenkauf einbringt.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Für Kaminöfen vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 endete die letzte Übergangsfrist am 31. Dezember 2024. Für den Weiterbetrieb müssen 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas eingehalten und nachgewiesen werden. Fehlt der Nachweis, kommen eine zugelassene Staubminderung, ein Austausch oder die Stilllegung infrage.

Vor dem Kauf und Einbau sollten Nennwärmeleistung, Schornstein, Verbrennungsluft, Boden, Brandschutzabstände und die gemeinsame Nutzung mit anderen Feuerstätten geprüft werden. Ein neu errichteter, wesentlich geänderter oder an einem neuen Standort angeschlossener Ofen muss vor der ersten Inbetriebnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden.

Erlaubt sind vor allem naturbelassenes, stückiges und ausreichend trockenes Holz sowie geeignete Holzbriketts und Pellets, wenn der Hersteller sie für das Modell zulässt. Holz muss weniger als 25 Prozent Feuchte bezogen auf das Darrgewicht haben, was im Alltag ungefähr 20 Prozent Wassergehalt entspricht. Lackiertes, behandeltes, verleimtes oder feuchtes Holz, Spanplatten, Kunststoff, Hausmüll sowie Papierbriketts sind nicht zulässig.

Diese Arbeiten sind nicht dasselbe. Der Feuerstättenbescheid legt die vorgeschriebenen Arbeiten fest, während Kehrung, Abgaswegeüberprüfung und Emissionsmessung je nach Feuerstätte, Brennstoff und Nutzung unterschiedlich häufig anfallen. Eine Feuerstättenschau findet grundsätzlich zweimal innerhalb von sieben Jahren statt.
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Autor Steven Barth
Steven Barth
Mein Name ist Steven Barth und seit 7 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Kaminöfen, Schornstein und Heiztechnik. Diese Leidenschaft für effiziente und gemütliche Wärme hat mich schon früh gepackt, und ich finde es faszinierend, wie viel Wissen und Technik hinter einem gut funktionierenden Heizsystem steckt. Auf ofenhaus-thaleischweiler.de teile ich mein Wissen, indem ich komplexe Sachverhalte verständlich aufbereite, aktuelle Trends beleuchte und Ihnen helfe, die richtige Entscheidung für Ihr Zuhause zu treffen. Mein Ziel ist es, Ihnen stets fundierte und nachvollziehbare Informationen zu liefern, damit Sie sich sicher und gut informiert fühlen.
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