Der gebrauchte HARK 34 steht bereits im Wohnzimmer, doch vor der ersten Inbetriebnahme fehlt oft die entscheidende Sicherheit: Ist genau diese Ausführung in Deutschland zugelassen und welche Unterlagen verlangt der Schornsteinfeger? Ich zeige, woran sich die Zulassung des HARK 34 erkennen lässt, welche Rolle Typenschild, 1. BImSchV und DIBt-Nachweis spielen und wie die Abnahme praktisch abläuft.
Diese Nachweise entscheiden über den sicheren Betrieb
- Typenschild prüfen: Modell, Leistung, Prüfnummer und Bauart müssen zum Gerät passen.
- HARK 34 ist nicht gleich HARK 34: GT ECOplus, ECOplus und wasserführende Varianten können unterschiedliche Daten haben.
- Emissionsstufe beachten: Für neue Anlagen ist grundsätzlich die Stufe 2 der 1. BImSchV maßgeblich.
- Raumluftunabhängiger Betrieb: Eine externe Luftzufuhr allein ersetzt keine passende bauaufsichtliche Zulassung.
- Vor Inbetriebnahme: Der zuständige Bezirksschornsteinfeger muss den Anschluss abnehmen.

Welche Zulassung besitzt der HARK 34 in Deutschland
Die kurze Antwort lautet: Das hängt von der exakten Ausführung und dem Baujahr ab. Unter der Bezeichnung HARK 34 wurden verschiedene Varianten geführt, darunter der HARK 34, der HARK 34 ECOplus, der HARK 34 GT ECOplus und wasserführende Ausführungen. Eine pauschale Aussage wie „der HARK 34 ist zugelassen“ wäre deshalb zu ungenau.
Für einen HARK-34-Eintrag beim HKI werden unter anderem eine Nennwärmeleistung von 7 kW, die Typprüfnorm DIN EN 13240 und der Prüfbericht FK 40 13 252 genannt. Andere Unterlagen zum HARK 34 GT ECOplus weisen dagegen je nach Geräteversion 5 oder 8 kW aus. Genau diese Abweichung zeigt, warum ich mich bei der Beurteilung nie allein auf den Modellnamen verlasse.
Das DIBt führte für ältere HARK-34-Dauerbrandöfen die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-43.12-194 für den raumluftunabhängigen Betrieb. Die dort aufgeführten Bescheide reichen jedoch nur bis zum 27. Januar 2016. Für einen heute vorhandenen Ofen ist deshalb zu klären, welcher Bescheid, welche Typprüfung und welche Einbauanleitung für das konkrete Gerät gelten.
Was „zugelassen“ eigentlich bedeutet
Bei einem Kaminofen greifen mehrere Nachweise ineinander. Die Typprüfung belegt, dass das Modell unter festgelegten Bedingungen geprüft wurde. Die CE-Kennzeichnung und die Konformitäts- oder Leistungserklärung dokumentieren die Produkteigenschaften. Die tatsächliche Freigabe am Gebäude erteilt aber nicht der Hersteller, sondern der zuständige Schornsteinfeger nach der Prüfung des Anschlusses.
Ein vorhandener Prüfbericht bedeutet daher nicht automatisch, dass der Ofen an jedem Schornstein betrieben werden darf. Schornsteinquerschnitt, Zug, Abstände zu brennbaren Bauteilen, Verbrennungsluft und örtliche Bauvorschriften müssen ebenfalls passen.
Das Typenschild ist der wichtigste erste Schritt
Das Typenschild befindet sich bei HARK-Kaminöfen meist an einer verdeckten, aber zugänglichen Stelle an der unteren Rückseite. Dort stehen normalerweise der genaue Gerätetyp, die Nennwärmeleistung, Brennstoffe, Prüfnummern, Abstände und häufig das Baujahr oder eine Datumsangabe.
Ich würde vor dem Kauf eines gebrauchten Geräts immer ein gut lesbares Foto dieses Schildes verlangen. Fehlt es, ist beschädigt oder passt die Angabe nicht zur Bauform, kann die Beschaffung eines Ersatznachweises schwierig werden. Ein Prospektfoto oder die Aussage des Verkäufers reicht dem Schornsteinfeger in der Regel nicht als belastbarer Nachweis.
| Angabe auf dem Typenschild | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Exakte Modellbezeichnung | Unterscheidet beispielsweise HARK 34, GT ECOplus und wasserführende Varianten. |
| Nennwärmeleistung | Entscheidend für Schornsteinberechnung, Raumgröße und Verbrennungsluft. |
| Prüfnummer und Norm | Ordnet das Gerät einer konkreten Typprüfung zu. |
| Brennstofffreigabe | Legt fest, ob Holz, Holzbriketts oder Kohle verwendet werden dürfen. |
| Baujahr oder Herstellungsdatum | Kann für Übergangsregeln der 1. BImSchV entscheidend sein. |
Bei älteren Geräten ist besonders das Datum auf dem Typenschild relevant. Für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und betrieben wurden, gelten die Übergangsregeln des § 26 der 1. BImSchV. Für Geräte mit einem Datum zwischen 1995 und dem 21. März 2010 endete die letzte allgemeine Übergangsfrist am 31. Dezember 2024, sofern kein Nachweis oder eine gesetzliche Ausnahme greift.
Welche Unterlagen der Schornsteinfeger sehen möchte
Für die Abnahme sollte ich nicht nur die Bedienungsanleitung bereitlegen, sondern eine vollständige Dokumentenmappe. Je genauer die Unterlagen zum Typenschild passen, desto schneller lässt sich die Prüfung durchführen.
- Foto oder Original des Typenschilds
- Aufbau- und Bedienungsanleitung der passenden Variante
- Konformitäts- oder Leistungserklärung
- Nachweis der Einhaltung der 1. BImSchV
- gegebenenfalls die DIBt-Zulassung für raumluftunabhängigen Betrieb
- Unterlagen zum Schornstein, etwa Herstellerdaten und Berechnung nach EN 13384
HARK stellt für viele aktuelle und ältere Geräte Bedienungsanleitungen sowie Konformitäts- und Leistungserklärungen über den eigenen Dokumentenfinder bereit. Das ist hilfreich, ersetzt aber nicht den Abgleich mit dem konkreten Ofen. Bei einem HARK 34 mit abweichender Leistung oder einer anderen Verkleidungs- und Technikversion kann die falsche Anleitung zu einer falschen Bewertung führen.
Die 1. BImSchV nicht mit der Bauzulassung verwechseln
Die 1. BImSchV regelt vor allem Emissionsgrenzwerte und den Betrieb von Feuerungsanlagen. Für Anlagen der Stufe 2 gelten bei festen Brennstoffen unter anderem Grenzwerte von 0,02 g/m³ Staub und 0,4 g/m³ Kohlenmonoxid. Der HKI-Eintrag zum HARK 34 weist die dort erfasste Ausführung der Stufe 2 zu.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede ältere oder baulich veränderte Version automatisch diese Werte erfüllt. Werden Filter, Brennraumauskleidung, Tür, Luftführung oder andere typgeprüfte Bauteile verändert, kann die ursprüngliche Prüfung ihre Aussagekraft verlieren.
Raumluftabhängig oder raumluftunabhängig macht einen großen Unterschied
Viele Missverständnisse entstehen bei der Verbrennungsluft. Ein HARK 34 kann je nach Ausführung mit externer Verbrennungsluftzufuhr ausgestattet sein. Das allein bedeutet aber noch nicht, dass der Ofen ohne weitere Prüfung als raumluftunabhängige Feuerstätte betrieben werden darf.
Für den raumluftunabhängigen Betrieb müssen Gerät, Luftleitung, Dichtheit, Schornstein und Einbau den Vorgaben der jeweiligen Zulassung entsprechen. Gerade in Häusern mit kontrollierter Wohnraumlüftung oder einer Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb ist diese Unterscheidung sicherheitsrelevant.
Wird das Gerät raumluftabhängig betrieben, muss ausreichend Luft aus dem Aufstellraum nachströmen können. In der Anleitung des HARK 34 GT ECOplus wird dafür bei Bauart A1 ein Raumvolumen von mindestens 4 m³ pro Kilowatt Nennwärmeleistung genannt. Bei 5 kW wären das 20 m³, bei 8 kW 32 m³. Diese Angabe ist eine technische Mindestanforderung und kein Ersatz für die Prüfung der konkreten Raumsituation.
Besondere Vorsicht bei Lüftungsanlagen
Eine Ablufthaube kann im Raum einen Unterdruck erzeugen und dadurch Abgase aus dem Ofen oder Schornstein ziehen. Ich halte einen Fensterkontaktschalter, eine geeignete Sicherheitseinrichtung oder den Umluftbetrieb deshalb für deutlich sinnvoller, als sich auf die bloße Aussage „der Ofen hat Außenluft“ zu verlassen.
Bei einem Luft-Abgas-Schornstein müssen zusätzlich die Zulassung des Schornsteins und die Zuluftberechnung berücksichtigt werden. Die externe Leitung muss außerdem frei bleiben, denn Laub, Pollen oder Spinnweben können die Luftzufuhr deutlich verringern.
Diese Einbauwerte müssen vor der Abnahme stimmen
Die genauen Maße ergeben sich immer aus der passenden Aufbauanleitung und den örtlichen Vorgaben. Für den HARK 34 GT ECOplus werden jedoch einige klare Richtwerte genannt, die bei der Planung besonders häufig übersehen werden.
| Bereich | Angabe aus der Anleitung | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Wandabstand | 20 cm | Gilt für die dort beschriebene Aufstellung und darf nicht ungeprüft auf andere Varianten übertragen werden. |
| Strahlungsbereich vor dem Ofen | 80 cm | Abstand zu Möbeln und brennbaren Bauteilen. |
| Mit beidseitig hinterlüftetem Strahlungsschutz | 40 cm | Nur bei korrekt ausgeführtem Schutz und nach Freigabe der Einbausituation. |
| Bodenplatte vor dem Ofen | 50 cm | Schützt den Boden vor herausfallenden Funken und Glut. |
| Bodenplatte seitlich | 30 cm | Bezieht sich auf den Bereich der Feuerraumöffnung. |
| Rauchrohr zu brennbaren Materialien | 45 cm | Kann sich mit zugelassenen Schutzmaßnahmen ändern, muss aber nachgewiesen werden. |
Auch der Schornstein selbst muss für feste Brennstoffe geeignet sein. Der Anschluss wird in der Anleitung mit einem Rauchrohrdurchmesser von 150 mm beschrieben, die Bemessung des Schornsteins erfolgt nach EN 13384. Ein vorhandener Schornstein ist damit nicht automatisch geeignet, denn Querschnitt, wirksame Höhe, Abgastemperatur und Förderdruck müssen zusammenpassen.
So läuft die Abnahme des HARK 34 ab
Vor dem Aufbau sollte der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eingebunden werden. Das spart im besten Fall nur einen Termin, verhindert aber im ungünstigsten Fall einen teuren Rückbau.
- Gerät eindeutig identifizieren: Typenschild, Seriennummer und Variante dokumentieren.
- Unterlagen zusammenstellen: Anleitung, Prüf- und Konformitätsnachweise sowie Daten zum Schornstein bereitlegen.
- Aufstellort prüfen: Abstände, Bodenplatte, Verbrennungsluft und mögliche Lüftungsgeräte klären.
- Schornstein berechnen lassen: Der Anschluss muss für Leistung und Abgaswerte des Geräts geeignet sein.
- Ofen fachgerecht montieren: Änderungen an typgeprüften Bauteilen vermeiden.
- Abnahme durchführen lassen: Erst danach sollte der Ofen regulär in Betrieb gehen.
Der Schornsteinfeger prüft dabei nicht nur, ob ein Papier vorhanden ist. Er beurteilt den gesamten Aufbau aus Feuerstätte, Rauchrohr, Schornstein und Aufstellraum. Eine fehlende Dichtung, ein zu geringer Abstand oder ein unpassender Schornstein kann die Abnahme trotz guter Emissionswerte verhindern.
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Typische Fehler beim gebrauchten Gerät
- Der Käufer verwechselt den HARK 34 GT ECOplus mit dem HARK 34 ECOplus.
- Die Nennwärmeleistung wird aus einer Verkaufsanzeige übernommen, obwohl das Typenschild eine andere Leistung nennt.
- Eine externe Luftzufuhr wird fälschlich als vollständige Raumluftunabhängigkeit bewertet.
- Der Ofen wird vor der Abnahme angeschlossen und bereits probeweise beheizt.
- Feuerraumplatten, Filter oder Luftregler werden durch nicht freigegebene Teile ersetzt.
- Alte Nachweise werden als aktuell behandelt, obwohl der betreffende DIBt-Bescheid abgelaufen ist.
Der letzte Punkt ist besonders wichtig. Ein abgelaufener Zulassungsbescheid bedeutet nicht automatisch, dass jeder bereits installierte Ofen unzulässig ist. Er zeigt aber, dass die Unterlagen sorgfältig mit dem Herstellungsdatum, der Typprüfung und dem konkreten Einbauzustand abgeglichen werden müssen.
Die sichere Entscheidung für Ihren HARK 34
Für den Betrieb in Deutschland zählt nicht allein die Modellbezeichnung, sondern die Kombination aus Typenschild, passender Dokumentation, Emissionsnachweis und fachgerechter Abnahme. Besonders bei einem gebrauchten HARK 34 sollte ich vor dem Kauf klären, ob die Unterlagen vollständig sind und ob der Schornsteinfeger die konkrete Ausführung akzeptiert.
Fehlt das Typenschild oder ist die Variante nicht eindeutig, würde ich den Kauf nur mit einem schriftlichen Nachweis des Herstellers oder einer vorherigen Einschätzung des Bezirksschornsteinfegers in Betracht ziehen. Das ist meist günstiger, als später einen Ofen stilllegen, umrüsten oder ersetzen zu müssen.
Am zuverlässigsten ist ein Foto des Typenschilds zusammen mit der Bedienungsanleitung und den Daten des Schornsteins. Damit lässt sich die Zulassung des HARK 34 im Einzelfall sachlich prüfen, ohne sich auf unvollständige Verkaufsangaben oder pauschale Internetlisten zu verlassen.