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Schornsteinfeger-Messung - Grenzwerte, Fristen und Folgen

Hans-Otto Berger

Hans-Otto Berger

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8. Juni 2026

Ein Mann in Latzhose führt eine Emissionsmessung an einer Heizungsanlage durch. Der Schornsteinfeger prüft die Werte am Display.

Wenn der Schornsteinfeger zur Messung kommt, geht es nicht nur um einen einzelnen Zahlenwert. Geprüft werden je nach Heizsystem Abgasverlust, Kohlenmonoxid, Staub, Ruß und weitere Betriebsdaten. Ich zeige, welche Vorschriften 2026 gelten, wie der Termin abläuft und was bei einer Überschreitung der Grenzwerte zu tun ist.

Die wichtigsten Regeln zur Messung auf einen Blick

  • Gas- und Ölheizungen werden meist alle zwei oder drei Kalenderjahre gemessen.
  • Bei festen Brennstoffen stehen vor allem Staub und Kohlenmonoxid im Mittelpunkt.
  • Der zulässige Abgasverlust liegt je nach Leistung bei 9, 10 oder 11 Prozent.
  • Ein Kaminofen im Wohnraum ist normalerweise keine regelmäßig emissionsgemessene Einzelraumfeuerungsanlage.
  • Eine Überschreitung bedeutet meist Wartung und Nachmessung, nicht automatisch die sofortige Stilllegung.

Ein Mann in Latzhose führt eine Emissionsmessung an einer Heizungsanlage durch. Der Schornsteinfeger prüft die Anlage.

Was der Schornsteinfeger bei der Emissionsmessung prüft

Die Messung dient dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. Gleichzeitig zeigt sie, ob die Feuerstätte ihren Brennstoff noch sinnvoll nutzt oder ob ein Teil der Energie ungenutzt durch den Schornstein verloren geht. Maßgeblich sind vor allem die 1. BImSchV und die Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung.

Bei Öl- und Gasheizungen werden typischerweise die Abgastemperatur, der Sauerstoffgehalt, Kohlenmonoxid und der Abgasverlust erfasst. Der Abgasverlust beschreibt, wie viel Wärme mit dem Abgas entweicht. Je niedriger dieser Wert ausfällt, desto effizienter arbeitet die Anlage grundsätzlich.

Bei einer Ölheizung kommen die Rußzahl und mögliche Ölderivate hinzu. Ruß im Abgas deutet häufig auf eine schlechte Verbrennung, eine verschmutzte Brennereinstellung oder einen technischen Defekt hin. Bei Pellet-, Stückholz- oder Hackschnitzelheizungen werden vor allem Staub und Kohlenmonoxid untersucht.

Die CO-Messung darf man nicht mit einer reinen Effizienzprüfung verwechseln. Kohlenmonoxid ist geruchlos und giftig. Nach Angaben des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks muss eine Anlage bei einem CO-Wert von mehr als 1.000 ppm im Abgas gewartet und anschließend erneut überprüft werden.

Welche Vorschriften und Fristen in Deutschland gelten

Entscheidend ist zunächst die Art der Feuerstätte. Eine wiederkehrende Immissionsschutzmessung ist nicht bei jedem Kaminofen und nicht bei jedem Gasgerät gleich geregelt. Genau deshalb lohnt sich ein Blick in den Feuerstättenbescheid, denn dort stehen die konkreten Arbeiten und Fristen für das Gebäude.

Heizsystem Typische Regelung Wichtige Messgrößen
Ölheizung ab 4 kW Alle 3 Jahre bis einschließlich 12 Jahre Anlagenalter, danach alle 2 Jahre Abgasverlust, CO, Ruß, Ölderivate
Gasheizung ab 4 kW Alle 3 Jahre bis einschließlich 12 Jahre Anlagenalter, danach alle 2 Jahre Abgasverlust, CO und weitere Abgaswerte
Gas- oder Ölanlage mit selbstkalibrierender Verbrennungsregelung Messung grundsätzlich alle 5 Jahre möglich Je nach Bauart und Messverfahren
Zentrale Holz-, Pellet- oder Hackschnitzelheizung ab 4 kW In der Regel alle 2 Kalenderjahre Staub und Kohlenmonoxid
Einzelraumfeuerstätte wie Kaminofen oder Kachelofen Keine regelmäßige Emissionsmessung wie bei einem Heizkessel Feuerstättenschau, Brennstoff, Bauart und Betrieb

Bei neuen oder wesentlich geänderten Anlagen muss die Prüfung früher stattfinden. Die Feuerstätte ist vor der ersten Inbetriebnahme abzunehmen; bestimmte Anforderungen müssen bei einer neuen Anlage innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme festgestellt werden. Ohne diese Abnahme sollte ein neuer Kaminofen oder Heizkessel nicht dauerhaft betrieben werden.

Für Gas-Brennwertgeräte ist eine klassische Abgasverlustmessung wegen der besonderen Bauart grundsätzlich nicht vorgesehen. Sicherheitsprüfungen, die Kontrolle der Abgaswege oder eine CO-Messung können trotzdem erforderlich sein. Hier zeigt sich ein häufiger Irrtum: Keine Abgasverlustmessung bedeutet nicht, dass gar keine Schornsteinfegerprüfung stattfindet.

So läuft der Termin in der Praxis ab

Der Schornsteinfeger prüft zunächst, ob die Anlage zugänglich und betriebsbereit ist. Für die Messung wird die Sonde durch eine vorgesehene Messöffnung in das Abgasrohr eingeführt. Diese Öffnung muss bei messpflichtigen Feuerstätten vorhanden sein und darf nicht einfach durch eine beliebige Bohrung ersetzt werden.

Bei Öl- und Gasgeräten wird die Verbrennung unter den vorgeschriebenen Betriebsbedingungen untersucht. Das Messgerät erfasst die Abgaswerte und berechnet daraus unter anderem den Abgasverlust. Bei Festbrennstoffanlagen ist wichtig, dass die Messung bei einem passenden Betriebszustand und mit dem zulässigen Brennstoff erfolgt.

Ich halte es für einen Fehler, die Heizung kurz vor dem Termin künstlich zu verstellen. Eine ungewöhnlich niedrige Leistung oder eine manipulierte Luftzufuhr sagt wenig über den normalen Betrieb aus. Sinnvoller ist es, die Anlage in ihrem üblichen, technisch einwandfreien Zustand messen zu lassen.

Bei einem neuen Kaminofen sollte die Typbescheinigung des Herstellers bereitliegen. Sie dokumentiert, dass das Modell die vorgeschriebenen Prüfstandswerte für Staub, CO und Wirkungsgrad einhalten kann. Diese Bescheinigung ersetzt bei einem Einzelraumofen nicht jede Abnahme, erleichtert dem Schornsteinfeger aber die Prüfung erheblich.

Grenzwerte richtig einordnen

Die Grenzwerte hängen von Brennstoff, Bauart, Nennwärmeleistung und Errichtungsdatum ab. Ein einzelner Messwert lässt sich deshalb nicht ohne die Angaben auf dem Typenschild bewerten. Besonders beim Abgasverlust gibt es jedoch eine klare Orientierung.

Nennwärmeleistung Zulässiger Abgasverlust
4 bis 25 kW 11 Prozent
Mehr als 25 bis 50 kW 10 Prozent
Mehr als 50 kW 9 Prozent

Diese Werte gelten vor allem für bestimmte Öl- und Gasfeuerungsanlagen. Ausnahmen bestehen unter anderem bei kleinen Einzelraumfeuerungen, reinen Anlagen zur Warmwasserbereitung bis 28 kW und bei Geräten, deren bestimmungsgemäße Funktion eine andere Bewertung verlangt. Bei Brennwertgeräten steht nicht der klassische Abgasverlust im Vordergrund.

Bei neuen zentralen Holzheizungen gelten je nach Brennstoff unterschiedliche Grenzwerte. Für viele Anlagen bis 500 kW liegen die Anforderungen der Stufe 2 bei 0,02 g/m³ Staub und 0,4 g/m³ CO. Das ist deutlich strenger als die frühere Stufe 1. Wer einen alten Heizkessel betreibt, sollte deshalb nicht automatisch die Werte einer modernen Anlage anlegen.

Bei alten Kaminöfen gelten eigene Übergangsregeln. Für Einzelraumfeuerungsanlagen mit Typenschilddatum vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 endete die letzte Frist zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme am 31. Dezember 2024, sofern die gesetzlichen Ausnahmen nicht greifen. Im Jahr 2026 sollte ein solcher Ofen daher unbedingt anhand des Typenschilds und der vorhandenen Nachweise geprüft werden.

Was bei einer Überschreitung passiert

Eine Grenzwertüberschreitung ist zunächst ein Hinweis auf einen Mangel, nicht automatisch ein endgültiges Betriebsverbot. Häufig liegen die Ursachen bei einer verschmutzten Brennkammer, einem falsch eingestellten Brenner, fehlender Verbrennungsluft, feuchtem Holz oder einem zugesetzten Abgasweg.

Bei Öl- und Gasheizungen sollte zuerst ein qualifizierter Heizungsfachbetrieb die Anlage warten. Danach erfolgt eine erneute Messung durch den Schornsteinfeger. Bei einer Holzheizung gehören auch die Brennstoffqualität, die Luftzufuhr, die Beschickung und der Zustand des Wärmetauschers auf die Prüfliste.

  • Nur zugelassene Brennstoffe nach Bedienungsanleitung verwenden.
  • Bei Scheitholz auf ausreichend trockenes und naturbelassenes Holz achten.
  • Keine lackierten, behandelten oder verleimten Holzreste verbrennen.
  • Verbrennungsluftöffnungen und Abgaswege freihalten.
  • Wartungs- und Messprotokolle aufbewahren.

Feuchtes Holz ist in der Praxis besonders problematisch. Es senkt die Verbrennungstemperatur, erhöht die Rauch- und Staubbildung und kann Glanzruß fördern. Ein Holzfeuchtemessgerät ersetzt zwar keine Emissionsmessung, hilft aber dabei, einen der häufigsten Bedienfehler früh zu erkennen.

Eine sofortige Stilllegung kommt vor allem bei akuter Gefahr, fehlender Betriebssicherheit oder nicht erfüllten gesetzlichen Nachrüstpflichten infrage. Bei einem alten Kaminofen reicht eine gute Bedienung allein nicht aus, wenn der Ofen die geltenden Anforderungen nachweislich nicht erfüllt und keine Ausnahme besteht.

Was Besitzer vor dem Termin vorbereiten sollten

Vor der Messung sollten Typenschild, Bedienungsanleitung, frühere Messbescheinigungen und gegebenenfalls der Wartungsnachweis auffindbar sein. Bei einer neuen Feuerstätte gehört die Herstellerbescheinigung zu den wichtigsten Unterlagen. Das spart Rückfragen und verhindert, dass technische Daten mühsam nachträglich recherchiert werden müssen.

Die Anlage sollte zugänglich, sauber und entsprechend der Bedienungsanleitung betriebsbereit sein. Bei einer Holzfeuerung sollte der verwendete Brennstoff feststehen. Wer kurz vor dem Termin bauliche Veränderungen an Fenstern, Lüftung oder Abgasleitung vorgenommen hat, sollte den Schornsteinfeger darüber informieren, weil sich dadurch die Verbrennungsluftversorgung verändern kann.

Die Kosten lassen sich nicht seriös als ein bundesweit einheitlicher Eurobetrag nennen. Sie hängen von der konkreten Arbeit, dem Heizsystem, dem Zeitaufwand und den nach der KÜO berechneten Arbeitswerten ab. Eine zusätzliche Wartung, Nachmessung oder Reparatur wird in der Regel getrennt berechnet.

Warum der Feuerstättenbescheid wichtiger ist als ein allgemeiner Terminplan

Für die eigene Anlage zählt nicht die pauschale Aussage, der Schornsteinfeger komme „jedes Jahr“. Kehrung, Abgaswegeüberprüfung, CO-Kontrolle, Feuerstättenschau und Immissionsschutzmessung sind unterschiedliche Arbeiten mit unterschiedlichen Fristen.

Ich würde deshalb den Feuerstättenbescheid einmal vollständig durchgehen und die nächste Messung im Kalender markieren. Besonders nach einem Heizungswechsel, einem Eigentümerwechsel oder einer energetischen Sanierung sollte geprüft werden, ob sich Art, Leistung oder Betriebsweise der Feuerstätte geändert haben.

Wer die Anlage regelmäßig warten lässt, trockenen Brennstoff verwendet und die vorgeschriebenen Unterlagen aufbewahrt, hat bei der Messung meist wenig zu befürchten. Die Prüfung ist dann nicht bloß eine Pflicht, sondern ein nützlicher Hinweis darauf, ob Heiztechnik, Schornstein und Bedienung noch zuverlässig zusammenspielen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Gas- und Ölheizungen ab 4 kW werden bis einschließlich zwölf Jahre Anlagenalter meist alle drei Kalenderjahre gemessen. Danach gilt in der Regel ein zweijähriger Abstand. Bei Anlagen mit selbstkalibrierender Verbrennungsregelung kann grundsätzlich auch eine Messung alle fünf Jahre möglich sein.

Bei Anlagen mit 4 bis 25 kW Nennwärmeleistung liegt der zulässige Abgasverlust bei 11 Prozent. Bei mehr als 25 bis 50 kW sind es 10 Prozent, bei über 50 kW 9 Prozent. Für Brennwertgeräte und bestimmte andere Anlagen gelten Ausnahmen.

Eine Überschreitung ist zunächst ein Mangel und bedeutet nicht automatisch die sofortige Stilllegung. Ein Heizungsfachbetrieb sollte die Anlage warten, zum Beispiel den Brenner einstellen oder die Brennkammer reinigen. Anschließend führt der Schornsteinfeger eine Nachmessung durch. Bei mehr als 1.000 ppm Kohlenmonoxid im Abgas ist eine Wartung mit anschließender erneuter Überprüfung erforderlich.

Ein Kaminofen oder Kachelofen als Einzelraumfeuerstätte wird normalerweise nicht wie ein Heizkessel regelmäßig auf Emissionen gemessen. Stattdessen stehen unter anderem Feuerstättenschau, Brennstoff, Bauart und sicherer Betrieb im Mittelpunkt. Bei einem neuen Ofen sollten die Typbescheinigung des Herstellers und die erforderliche Abnahme vorliegen.
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Autor Hans-Otto Berger
Hans-Otto Berger
Mein Name ist Hans-Otto Berger und seit 10 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Kaminöfen, Schornstein und Heiztechnik. Diese Leidenschaft für wohlige Wärme und effizientes Heizen hat mich schon früh gepackt. Es ist mir wichtig, Ihnen fundiertes Wissen an die Hand zu geben, damit Sie die richtige Entscheidung für Ihr Zuhause treffen können. Bei meiner Arbeit lege ich Wert darauf, komplexe technische Zusammenhänge verständlich zu erklären und Ihnen stets aktuelle sowie praxistaugliche Informationen zu liefern. Ich recherchiere sorgfältig und vergleiche verschiedene Aspekte, um Ihnen einen klaren Überblick über die Welt der Heiztechnik zu verschaffen.
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